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Soziale Mietpreise im Ortsbezirk 1 dauerhaft erhalten

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Erhaltung sozialer Mietpreise im Ortsbezirk 1. Es wird aufgezeigt, dass zwischen 2017 und 2021 zahlreiche Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen sind und auch in den kommenden Jahren viele weitere Wohnungen betroffen sein werden. Der Magistrat plant, Eigentümer:innen über das bevorstehende Ende der Sozialbindung zu informieren und sie auf Fördermöglichkeiten hinzuweisen.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1: Es sind zwischen 2017 und 2021 im Ortsbezirk 1.251 Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen.

Zu Frage 2: 2022 fallen voraussichtlich 412 Wohnungen im Ortsbezirk 1 aus der Sozialbindung.

Zu Frage 3 und 4: Erfasst werden können hier nur die Wohnungen, deren Förderende bereits feststeht, i. d. R. Wohnungen, deren Darlehen vorzeitig getilgt wurden (Stand: 31.12.2021). Von Wohnungen, deren öffentliche Darlehen regulär in diesem Zeitraum getilgt werden, erhält das Amt für Wohnungswesen erst nach Eingang der Rückzahlungsmitteilungen der Förderstellen rechtssicher Kenntnis. Diese sind daher in den genannten Zahlen nicht erfasst.

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden von 2023 bis 2038 im Ortsbezirk 1.977 Wohnungen aus der Sozialbindung fallen.

Der Überblick über die betreffenden Stadtteile ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr(e)AltstadtBahnhofsviertelGallusGutleutviertelInnenstadt
2017 - 2021--14210321
202223-398131
2023 - 203811791335

Im Europaviertel werden zwischen 2023 und 2038 voraussichtlich 386 Wohnungen aus der Sozialbindung fallen. Diese Zahl ist bereits in der Zahl des Stadtteils Gallus (913) enthalten.

Zu Frage 5: Eigentümer:innen, für deren Wohnungen die Sozialbindung ausläuft, werden angeschrieben und auf das bevorstehende Bindungsende hingewiesen. Gleichzeitig werden sie zielgruppenorientiert auf die verschiedenen Modelle des Förderprogramms "Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum" hingewiesen. Der Erfolg dieser Bemühungen ist von der Bereitschaft der Wohnungseigentümer:innen, Angebote anzunehmen und weiterhin mit der Stadt Frankfurt am Main zusammenzuarbeiten, abhängig.

Zu Frage 6: Im Regelfall werden Eigentümer:innen spätestens im 4. Quartal des Vorjahres der auslaufenden Bindung angeschrieben. Etwa 6 Monate später erfolgt bei Nichtreagieren eine Erinnerung.

Zu Frage 7: Es wurden keine Rahmenverträge bzw. Ergänzungsvereinbarungen zu einem siedlungsbezogenen Ansatz mit der ABG FRANKFURT HOLDING oder der Nassauischen Heimstätte im Ortsbezirk 1 geschlossen.

Zu Frage 8: Grundsätzlich besteht das Interesse, Rahmenverträge abzuschließen und das Auslaufen von Sozialbindungen zu verhindern. Diesbezüglich können aber keine prognostizierenden Zahlen genannt werden. Das Förderprogramm "Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum" wird weiterhin beworben und bei Wohnungseigentümer:innen bekannt gemacht. Eigentümer:innen von Wohnungen, deren Sozialbindung ausläuft, werden angeschrieben und auf das bevorstehende Bindungsende hingewiesen. Eine Kooperation zwischen der Stadt Frankfurt am Main und Wohnungseigentümer:innen ist von deren Bereitschaft, Angebote anzunehmen, abhängig und kann vorausschauend nicht benannt werden.

Zu Frage 9: Grundsätzlich besteht das Interesse, so viele Belegungsrechte wie möglich zu erwerben. Diesbezüglich können aber keine prognostizierenden Zahlen genannt werden, da die Zahl geeigneter Wohnungen, die angeboten werden, von der Bereitschaft der Wohnungseigentümer:innen abhängig ist.

Zu Frage 10: Neubauwohnungen mit Sozialbindung werden im "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" gefördert. In diesem Programm sind für den Ortsbezirk 1 aktuell Fördermittel für 8 Projekte beantragt worden. Damit sind im Ortsbezirk 1 insgesamt 296 Förderwohnungen in Vorbereitung, d. h. die erforderlichen Förderanträge sind gestellt und geprüft worden. Die Bewilligung der Fördermittel wird vorbereitet und ist teilweise bereits erfolgt. Bei den vorliegenden Projekten rechnet das Stadtplanungsamt zum jetzigen Zeitpunkt damit, dass 204 Wohnungen bis 2025 und 42 Wohnungen bis 2024 fertiggestellt werden könnten. Bei 2 Projekten mit 50 Wohnungen ist derzeit nicht absehbar, wann mit dem Bau begonnen wird. Dies liegt in der Entscheidung der privaten Investoren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2022OFOF 288/1Soziale Mietpreise und soziale Projekte im Galluspark erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
  2. 22. Januar 2022OFOF 286/1Soziale Mietpreise im Ortsbezirk 1 dauerhaft erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
  3. 8. Februar 2022VV 314Soziale Mietpreise im Ortsbezirk 1 dauerhaft erhaltenAnfrage
  4. 15. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 1796Soziale Mietpreise im Ortsbezirk 1 dauerhaft erhalten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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