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Siebzigerjahre-Neubau der Ziehenschule
Vorlagentyp: STMagistrat
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1790
Betreff: Siebzigerjahre-Neubau der Ziehenschule
- Es wurde eine umfangreiche sehr differenzierte Machbarkeitsstudie zum geplanten Ersatz des Erweiterungsbaues durch einen Neubau erarbeitet. Mit der Untersuchung wurde die maximal mögliche Baumasse geprüft, die standortverträglich realisierbar ist. Darüber hinaus wurden verschiedene Varianten mit dem Ziel untersucht, eine optimale funktionale Verknüpfung zwischen Bestandsgebäude und Neubau zu schaffen. Die Machbarkeitsstudie hat zum Ergebnis, dass eine Erweiterung sowohl wirtschaftlich als auch funktional zu favorisieren ist und bei Beachtung der in der Studie dargestellten Baumassenobergrenze, ein Erweiterungsbau schulstandortverträglich und städtebaulich verantwortbar untergebracht werden kann. Als nächster Schritt wird ein Wettbewerb analog der Dahlmann- und der Holzhausenschule durchgeführt, bei dem unter anderem auch die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Römerfraktion und der Ortsbeirat als Sachverständige eingeladen werden. 2-4. Die schulischen Gremien können über die Schulleitung Anregungen für die Planung einbringen. Auch wenn die Stadt Frankfurt, vertreten durch das Stadtschulamt, als Bauherr und Schulträger rechtliche Vorgaben beachten muss, wird die Schulleitung frühzeitig in Planungsprozesse eingebunden. Inwieweit Anregungen der schulischen Gremien mit Vorgaben der Hessischen Bauordnung, des durch Magistratsbeschluss beschlossenen Raumprogramms für Gymnasien etc. in Einklang zu bringen sind, wird dann geprüft. Der Schulleitung obliegt die Kommunikation und Rückkopplung mit den schulischen Gremien. Bereits abgeschlossene Baumaßnahmen an der Ziehenschule, wie z.B. die Sanierung der Toilettenanlage oder die Einrichtung des neuen Klassentraktes mit Cafeteria sind gute Beispiele einer gelungenen Kooperation zwischen Schule und Schulträger.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. November 2012 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 473 — Anfrage vom 30. August 2012.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- EABezugEA 227 — Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Maßnahme 5.003790: Ziehenschule, Abriss und Neubau Klassentrakt · Etatanregung
- EABezugEA 69 — Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Ziehenschule, Abriss und Neubau Klassentrakt · Etatanregung
- VBezugV 1284 — Stand der Planungen der Umbaumaßnahmen der Ziehenschule · Anfrage
- VBezugV 1824 — Umbau Ziehenschule - Sachstandsnachfrage · Anfrage