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"Berkersheim-Süd/Preungesheim"

Vorlagentyp: STMagistrat
66 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1750

Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" Zu

  1. Berkersheim Süd liegt sowohl im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt a. M." vom 28.03.2006 als auch im Grüngürtel gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 14.11.
  2. Von daher bedürfte es sowohl der Aufhebung des Landschaftsschutzes durch das Regierungspräsidium Darmstadt als auch der Herausnahme aus dem Grüngürtel. Herausnahme eines oder mehrerer Grundstücke aus dem GrünGürtel ist nur dann möglich, wenn Grundstücke in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität an anderer Stelle im GrünGürtel einbezogen werden. Die Fläche in Berkersheim Ost umfasst mit 7,1 ha etwa die gleiche Größe wie Berkersheim Süd. Gegen eine Aufhebung des jetzigen Schutzstatus der Fläche in Berkersheim-Süd spricht jedoch, dass diese Fläche Teil eines zwischen der Siedlung Frankfurter Berg und Berkersheim verlaufenden Schutzkorridors ist, der eine Grünverbindung von Preungesheim zum Niddatal bildet. Die Hereinnahme der Fläche in Berkersheim Ost in diesen Schutzkorridor würde hingegen lediglich die angrenzende Schutzzone verbreitern, ohne dass dadurch eine neue Grünverbindung entstünde. Die Bedeutung der Flächen in Berkersheim Ost ist deshalb im Hinblick auf die Schutzziele des Grüngürtels grundsätzlich schwächer ausgeprägt als die der Fläche in Berkersheim Süd. Die Entscheidung über die Aufhebung des Landschaftsschutzes erfolgt im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Zu
  3. Eine Aufgabe des Baugebietes Berkersheim Ost zugunsten eines etwaigen Wohngebiets in Berkersheim Süd würde voraussichtlich zu keiner beschleunigten Umsetzung führen, da in Berkersheim Süd zunächst rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden müssen (insbesondere Herauslösung aus dem LSG, Änderung des RegFNP, Zielabweichungsverfahren, Klärung des artenschutzrechtlichen Ausgleiches, Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan). Ob die Umsetzung einer Planung für Berkersheim Süd aufgrund der Eigentümerstruktur mit insgesamt weniger Eigentümern und einem größeren Flächenanteil in städtischem Eigentum tatsächlich schneller erfolgen kann als für Berkersheim Ost, lässt sich heute nicht seriös prognostizieren. Ausschlaggebend wäre der gutachterliche Aufwand, der allerdings absehbar keinen geringeren Umfang als für die Planung in Berkersheim Ost hätte. Zu
  4. Die an Berkersheim Süd nord-/nordöstlich angrenzende Bebauung ist im Geschosswohnungsbau errichtet. Eine solche Struktur wäre hier aufzunehmen. Eine Quantifizierung von möglichen Wohneinheiten ist derzeit allerdings nicht möglich, da ein städtebauliches Konzept nicht vorliegt. Zu
  5. Das Kartenwerk der Lärmkartierung Hessen liefert ein Indiz, dass das Gebiet Süd insgesamt von höheren Lärmimmissionen (Straßenlärm) betroffen ist als das Gebiet Ost. Verlässliche Aussagen hierzu und zu möglichen Abschirmungsmaßnahmen müssten über entsprechende Lärmgutachten ermittelt werden. Verpflichtungen zum Lärmschutz unterliegen dem Verursacherprinzip. Deshalb wären alle erforderlichen Schallschutzmaßnahmen bezüglich des Straßenverkehrslärms von der Stadt zu tragen. Eine Refinanzierung durch die von den Schutzmaßnahmen profitierenden Grundstückseigentümer, sowohl in den Neubaugebieten als auch in den bestehenden Wohngebieten, ist jedoch über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen möglich. Aussagen zu Art und Umfang der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen sind derzeit nicht möglich und somit die finanziellen Aufwendungen zurzeit nicht zu beziffern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Februar 2015OFOF 771/10.Berkersheim-Süd/Preungesheim.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. März 2015VV 1280„Berkersheim-Süd/Preungesheim“Anfrage
  3. 29. Mai 2015STST 798"Berkersheim-Süd/Preungesheim"Stellungnahme
  4. 11. Dezember 2015BB 452„Berkersheim-Süd/Preungesheim“ statt „Berkersheim-Ost“Magistratsbericht
  5. 11. Dezember 2015BB 451Prüfung der von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Alternative zum Baugebiet Berkersheim-OstMagistratsbericht
  6. 11. Dezember 2015Sie sind hier
    STST 1750"Berkersheim-Süd/Preungesheim"
    Stellungnahme
  7. 4. Januar 2016OFOF 923/10Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen BerkersheimOst im Verhältnis zu PreungesheimNord/BerkersheimSüdOrtsbeiratsantrag · FDP
  8. 16. Februar 2016VV 1582Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen „BerkersheimOst“ im Verhältnis zu „PreungesheimNord/BerkersheimSüd“Anfrage
  9. 30. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 851Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen "Berkersheim-Ost" im Verhältnis zu "Preungesheim -Nord/Berkersheim-Süd"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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