Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen „BerkersheimOst“ im Verhältnis zu „PreungesheimNord/BerkersheimSüd“
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Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1582 entstanden aus Vorlage: OF 923/10 vom 04.01.2016
Betreff: Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen "Berkersheim-Ost" im Verhältnis zu "Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd" Vorgang: B 451/15; B 452/15; V 1280/15 OBR 10; ST 1750/15 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie seines Erachtens eine Abwägungsgrundlage für politischen Entscheidungsträger in Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat geschaffen werden kann, um die Vor- und Nachteile der Baugebiete "Berkersheim-Ost" oder "Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd" abschließend abwägen zu können.
Begründung: Der Magistrat hat in seinen Berichten B 451 und B 452 sowie der Stellungnahme ST 1750 verschiedene Argumente aufgeführt, die sehr wohl für eine Bebauung "Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd" sprechen würden. Deutlich bessere Verkehrserschließung, deutlich dichtere Bebauung wäre möglich, wobei die 200 Wohneinheiten, die in den Berichten für "Berkersheim-Ost" veranschlagt werden, zwischenzeitlich nach Andeutungen des Planungsamts bei der Ortsbegehung am 3. November 2015 ohnehin auf 100 Wohneinheiten zurückgeführt wurden, deutlich geringere Bedeutung für das Stadtklima in "Preungesheim-Nord", Kategorie 2 und 3 statt Kategorie
- Zudem ist nach Auskunft des Stadtplanungsamtes am
- November bei der Ortsbegehung voraussichtlich auch eine Änderung des Gebietszuschnitts für "Berkersheim-Ost" erforderlich, sodass auch hier Änderungen am GrünGürtel mit entsprechender Zeitverzögerung erforderlich werden, die der Magistrat als großes Hindernis alleine für "Preungesheim-Nord" sieht. Allerdings werden diese Vorteile nicht weiter verfolgt bzw. die Nachteile nicht weiter untersucht, weil dies angeblich erst im Planungsverfahren möglich ist. Dann sind aber bereits wichtige Weichenstellungen erfolgt und erhebliche Kosten angefallen, die einen anderen Entscheid dann unwahrscheinlich machen. Insofern ist zu klären, wie zum jetzigen Zeitpunkt zu vertretbaren Kosten eine Entscheidungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger geschaffen werden kann. Die vorliegenden Stellungnahmen des Magistrats ergeben zumindest die Aussichtslosigkeit, die der Magistrat sieht, nicht eindeutig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2015BB 451Prüfung der von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Alternative zum Baugebiet Berkersheim-OstMagistratsbericht
- 11. Dezember 2015BB 452„Berkersheim-Süd/Preungesheim“ statt „Berkersheim-Ost“Magistratsbericht
- 11. Dezember 2015STST 1750"Berkersheim-Süd/Preungesheim"Stellungnahme
- 4. Januar 2016OFOF 923/10Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen BerkersheimOst im Verhältnis zu PreungesheimNord/BerkersheimSüdOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2016Sie sind hierVV 1582Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen „BerkersheimOst“ im Verhältnis zu „PreungesheimNord/BerkersheimSüd“Anfrage
- 30. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 851Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen "Berkersheim-Ost" im Verhältnis zu "Preungesheim -Nord/Berkersheim-Süd"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen