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Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen BerkersheimOst im Verhältnis zu PreungesheimNord/BerkersheimSüd

Vorlagentyp: OFFDP
24 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen Berkersheim-Ost im Verhältnis zu Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd Vorgang: B 451/15; B 452/15; ST 1750/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie seines Erachtens eine Abwägungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger in Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat geschaffen werden kann, um die Vor- und Nachteile der Baugebiete Berkersheim-Ost oder Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd abschließend abwägen zu können. Begründung: Der Magistrat hat in seinen B 451 und B 452 sowie der ST 1750 2015 verschiedene Argumente aufgeführt, die sehr wohl für eine Bebauung in Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd sprechen würden: Deutlich bessere Verkehrserschließung, deutlich dichtere Bebauung möglich, wobei die 200 WE, die in den Berichten für Berkersheim-Ost veranschlagt werden, zwischenzeitlich nach Andeutungen des Planungsamts bei der Ortsbegehung am 3. November 2015 ohnehin auf 100 WE zurückgeführt wurden, deutlich geringere Bedeutung für das Stadtklima in Preungesheim-Nord, Kategorie 2 und 3 statt Kategorie

  1. Zudem ist nach Auskunft des Planungsamts am
  2. November in der Ortsbegehung voraussichtlich auch eine Änderung des Gebietszuschnitts für Berkersheim-Ost erforderlich, so dass auch hier Änderungen am Grüngürtel mit entsprechender Zeitverzögerung erforderlich werden, die der Magistrat als großes Hindernis alleine für Preungesheim-Nord sieht. Allerdings werden diese Vorteile nicht weiter verfolgt bzw. die Nachteile nicht weiter untersucht, weil dies angeblich erst im Planungsverfahren möglich ist. Dann sind aber bereits wichtige Weichenstellungen erfolgt und erhebliche Kosten angefallen, die einen anderen Entscheid dann unwahrscheinlich machen. Insofern ist zu klären, wie zum jetzigen Zeitpunkt zu vertretbaren Kosten eine Entscheidungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger geschaffen werden kann. Die vorliegenden Stellungnahmen des Magistrats ergeben zumindest die Aussichtslosigkeit, die der Magistrat sieht, nicht eindeutig.

Inhalt

Antrag vom 04.01.2016, OF 923/10

Betreff: Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen Berkersheim-Ost im Verhältnis zu Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd Vorgang: B 451/15; B 452/15; ST 1750/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie seines Erachtens eine Abwägungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger in Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat geschaffen werden kann, um die Vor- und Nachteile der Baugebiete Berkersheim-Ost oder Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd abschließend abwägen zu können.

Begründung: Der Magistrat hat in seinen B 451 und B 452 sowie der ST 1750 2015 verschiedene Argumente aufgeführt, die sehr wohl für eine Bebauung in Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd sprechen würden: Deutlich bessere Verkehrserschließung, deutlich dichtere Bebauung möglich, wobei die 200 WE, die in den Berichten für Berkersheim-Ost veranschlagt werden, zwischenzeitlich nach Andeutungen des Planungsamts bei der Ortsbegehung am 3. November 2015 ohnehin auf 100 WE zurückgeführt wurden, deutlich geringere Bedeutung für das Stadtklima in Preungesheim-Nord, Kategorie 2 und 3 statt Kategorie

  1. Zudem ist nach Auskunft des Planungsamts am
  2. November in der Ortsbegehung voraussichtlich auch eine Änderung des Gebietszuschnitts für Berkersheim-Ost erforderlich, so dass auch hier Änderungen am Grüngürtel mit entsprechender Zeitverzögerung erforderlich werden, die der Magistrat als großes Hindernis alleine für Preungesheim-Nord sieht. Allerdings werden diese Vorteile nicht weiter verfolgt bzw. die Nachteile nicht weiter untersucht, weil dies angeblich erst im Planungsverfahren möglich ist. Dann sind aber bereits wichtige Weichenstellungen erfolgt und erhebliche Kosten angefallen, die einen anderen Entscheid dann unwahrscheinlich machen. Insofern ist zu klären, wie zum jetzigen Zeitpunkt zu vertretbaren Kosten eine Entscheidungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger geschaffen werden kann. Die vorliegenden Stellungnahmen des Magistrats ergeben zumindest die Aussichtslosigkeit, die der Magistrat sieht, nicht eindeutig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2015BB 451Prüfung der von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Alternative zum Baugebiet Berkersheim-OstMagistratsbericht
  2. 11. Dezember 2015BB 452„Berkersheim-Süd/Preungesheim“ statt „Berkersheim-Ost“Magistratsbericht
  3. 11. Dezember 2015STST 1750"Berkersheim-Süd/Preungesheim"Stellungnahme
  4. 4. Januar 2016Sie sind hier
    OFOF 923/10Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen BerkersheimOst im Verhältnis zu PreungesheimNord/BerkersheimSüd
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  5. 16. Februar 2016VV 1582Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen „BerkersheimOst“ im Verhältnis zu „PreungesheimNord/BerkersheimSüd“Anfrage
  6. 30. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 851Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen "Berkersheim-Ost" im Verhältnis zu "Preungesheim -Nord/Berkersheim-Süd"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 48 · 19.01.2016
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage OF 923/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 49 · 16.02.2016
TO I, TOP 8
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1582 2016 Die Vorlage OF 923/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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