Diskothek in der Rosistenanlage 3
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf eine Gaststätte in der Rosistenanlage 3, die Livemusik anbietet, jedoch nicht als Diskothek eingestuft wird. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Lärmbelästigung vorliegt und die Stadtpolizei weiterhin Kontrollen durchführen wird.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bischofsweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen21.07.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bischofsweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Im Bischofsweg 48a (Rosistenanlage 3) befindet sich eine konzessionierte Gaststätte, die als Schank- und Speisewirtschaft mit Abgabe alkoholischer Getränke zum Verzehr vor Ort angemeldet ist. Bedienstete der Stadtpolizei haben während einer Kontrolle festgestellt, dass in der Gaststätte Livemusik gespielt wird, zu denen einige der Gäste auch ohne ausgewiesene Tanzfläche tanzen. Es handelt sich jedoch keineswegs um eine Diskothek. Die Musik ist erst unmittelbar vor dem Lokal wahrnehmbar, sodass keine Lärmbelästigung im Bereich des Bischofswegs vorliegt. In den vergangenen Jahren kam es zwar wiederholt zu Lärmbeschwerden, diese haben sich bei den daraufhin durchgeführten Kontrollen allerdings in keinem Fall bestätigt. Der Ortsbeirat wird gebeten, die Anwohnerinnen und Anwohner auf das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei hinzuweisen. Unter der Rufnummer 069/212-44044 stehen rund um die Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die umgehend alle erforderlichen Maßnahmen einleiten werden. Davon unabhängig wird die Stadtpolizei den Bereich an den Wochenenden auch weiterhin im Rahmen ihres Streifendienstes, überwachen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2021OFOF 120/5Diskothek in der Rosistenanlage 3Ortsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2021VV 94Diskothek in der Rosistenanlage 3Anfrage
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1721Diskothek in der Rosistenanlage 3Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab