Diskothek in der Rosistenanlage 3
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die Lärmbelästigung durch eine Diskothek in der Rosistenanlage 3 gebeten. Anwohner berichten von nächtlichen Ruhestörungen, insbesondere an Wochenenden. Ziel ist es, Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bischofsweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen21.07.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bischofsweg per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob ihm bekannt ist, dass in der Rosistenanlage 3 (Bischofsweg 48a) eine Diskothek betrieben wird und ob er Kenntnisse von dieser ausgehenden nächtlichen Ruhestörungen hat bzw. Maßnahmen ergriffen wurden, um Lärmemissionen zu vermeiden?
Begründung
Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich, dass besonders an Wochenenden bis in die frühen Morgenstunden wegen lauter Musik an Schlaf nicht zu denken ist. Bisher gab es in dieser Kleingartenanlage eine Gaststätte, die sowohl von Kleingärtnern als auch von Anwohnern gerne besucht wurde. Extrem laut war es nie. Erst seit ca. ein bis zwei Jahren scheint hier eine Diskothek betrieben zu werden. Schon vor der Pandemie gab es kurzzeitig Beschwerden wegen Lärms. Bedingt durch die Schließung der Gastronomie während des Lockdowns kehrte dann wieder Ruhe ein. Gerade jetzt in der warmen Jahreszeit mit geöffneten Fenstern ist der Lärm bis in die frühen Morgenstunden nicht zu ertragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2021OFOF 120/5Diskothek in der Rosistenanlage 3Ortsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2021Sie sind hierVV 94Diskothek in der Rosistenanlage 3Anfrage
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1721Diskothek in der Rosistenanlage 3Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen