Kiosk Cinellis (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Planung des Kiosks am Mitscherlichplatz und die damit verbundene Mietvertragsregelung. Der Kiosk bleibt bis zum 31.03.2024 im Eigentum des Investors und wird nach Ablauf des Mietvertrags entfernt. Die Gestaltung der Grünfläche erfolgt in Abstimmung mit dem Grünflächenamt nach Abschluss des Bauvorhabens '160 Park View'.
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Mitscherlichplatz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Seit Herbst 2025 ist die Bockenheimer Landstraße aufgrund von Arbeiten zur Stromnetzerneuerung zwischen Senckenberganlag26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Mitscherlichplatz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die in der Anfrage angesprochene Fläche Ecke Fürstenbergerstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) steht zum Teil im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ist verwaltungstechnisch dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zugeordnet. Der auf dem Grundstück aufstehende Kiosk steht als Scheinbestandteil gem. § 95 BGB im privaten Eigentum des Investors und derzeitigen Eigentümers des benachbarten Hochhauses, der ihn an einen Betreiber verpachtet hat. Über die mit dem Kiosk überbaute Grundstücksteilfläche wurde zwischen der Eigentümerin und der Stadt Frankfurt am Main ein Mietvertrag geschlossen. Der aktuelle Mietvertrag endet zum 31.03.2024 und verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern eine Kündigung vorher nicht ausgesprochen wurde. Eine Veräußerung dieser Fläche war und ist nicht vorgesehen. Ziel war es, dem Investor des benachbarten Bauvorhabens eine einheitliche Platzgestaltung zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden:
- Der Eigentümer des Kiosks kann diesen im Rahmen seines Eigentums für die Dauer des Mietvertrages nutzen und verpachten. Nach Ablauf der Mietzeit ist der Aufbau zu entfernen. Darüber hinaus gibt es keine Verpflichtung oder Auflage für den Betrieb oder die Verpachtung. Zu möglichen Störungen im Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer und Betreiber liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor, sie beträfen zudem ausschließlich die Parteien dieses Pachtvertrages.
- Die Planung und Abstimmung zur Gestaltung der Grünfläche des Mitscherlich-Platzes obliegt dem Grünflächenamt als zuständigem Fachamt in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer und Investor des benachbarten Baugrundstücks, in dessen Eigentum auch ein Teil der Freifläche steht. Eine Gestaltung der Freiflächen soll nach Fertigstellung des Bauvorhabens '160 Park View' und Rückbau der Baustelleneinrichtung erfolgen. Ein entsprechendes Freiflächenkonzept wurde bereits 2017 erarbeitet und zusammen mit dem Umbau des benachbarten Hochhauses von der Bauaufsicht genehmigt. Nach Informationen des Magistrats wurde der bestehende Kiosk in diese Freiflächengestaltung einbezogen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2020VV 1699Kiosk Cinellis (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung MitscherlichplatzAnfrage
- 24. Juni 2020OFOF 1107/2Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung MitscherlichplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. September 2020Sie sind hierSTST 1693Kiosk Cinellis (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung MitscherlichplatzStellungnahme
- 21. Juni 2021OFOF 108/2Kiosk MitscherlichplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2021OMOM 479Kiosk MitscherlichplatzDirektanregung
- 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 208 WochenSTST 1315Kiosk MitscherlichplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab