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Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34

Vorlagentyp: STMagistrat
38 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1669

Betreff: Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Für die Ergänzung der Akustiksignale an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/ Hofhausstraße ist ein Austausch des Steuergerätes erforderlich. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Lichtsignalanlage Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße in die gemeinsam mit dem Blindenbund Hessen e.V. ausgearbeitete Antragsliste zur Ergänzung von Akustikanlagen an Lichtsignalanlagen aufgenommen wird. Die Einstellung von weiteren Haushaltsmitteln zur Ergänzung dieser Lichtsignalanlage mit Akustiksignalen ist somit nicht erforderlich. Die Lichtsignalanlage in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 ist bereits mit Akustiksignalen ausgerüstet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Dezember 2016OFOF 105/11Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. Januar 2017OMOM 1070Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34Direktanregung
  3. 25. Februar 2017OFOF 144/11Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe WilOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 13. März 2017EAEA 79Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher StrEtatanregung
  5. 28. April 2017STST 816Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34Stellungnahme
  6. 4. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    STST 1669Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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