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Brandschutz an der Ziehenschule

Vorlagentyp: STMagistrat
38 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1662

Betreff: Brandschutz an der Ziehenschule Die Ziehenschule wurde nach dem jeweils gültigen Baurecht errichtet, der Altbau 1914 und der Neubau 1969. In der Baugenehmigung für Schulen ist die Größe der Klassen nicht festgelegt, da diese in der "Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen" des Hessischen Kultusministeriums geregelt wird. Änderungen dieser Verordnung ziehen nicht zwangsläufig Änderungen in den Baugenehmigungen bereits bestehender Schulgebäude nach sich. Bei Neubebauungen müssen die jetzt gültigen gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, die von den gesetzlichen Regelungen, die zur Zeit der Errichtung von Bestandsgebäuden galten, abweichen können. Eine Nachrüstpflicht besteht im Bereich Brandschutz bei Vorliegen einer gültigen Baugenehmigung nicht. Für die Gebäude der Ziehenschule liegt eine gültige Baugenehmigung vor. Der Magistrat plant, den Anbau abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Hierzu ist auch ein Architekten-Wettbewerb vorgesehen. Wann die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden können, wird im Rahmen des "Aktionsplans Schule" entschieden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. August 2013OFOF 659/9Brandschutz an der ZiehenschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. August 2013VV 814Brandschutz an der ZiehenschuleAnfrage
  3. 20. Oktober 2013OFOF 684/9Brandschutz an der ZiehenschuleOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER, SPD
  4. 31. Oktober 2013OMOM 2624Brandschutz an der ZiehenschuleDirektanregung
  5. 6. Dezember 2013Sie sind hier
    STST 1662Brandschutz an der Ziehenschule
    Stellungnahme
  6. 3. Februar 2014OFOF 740/9Unzureichender Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969Ortsbeiratsantrag · CDU
  7. 7. Februar 2014STST 229Brandschutz an der ZiehenschuleStellungnahme
  8. 13. Februar 2014VV 944Unzureichender Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969Anfrage
  9. 5. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 615Unzureichender Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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