Unzureichender Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969
Vorlagentyp: V
Begründung
Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969 Vorgang: V 814/13 OBR 9; ST 1662/13 Der Ortsbeirat und Vertreter der Elternschaft empfinden die Stellungnahme des Magistrats, ST 1662, als hochgradig unbefriedigend und inakzeptabel. In anderen Gebäuden der Kategorie Sonderbau erfolgt alle zehn Jahre eine Gefahrenschutz- und Vorsorgebegehung, die teilweise Nachrüstungen erforderlich macht. Insbesondere auf dem Gebiet Fluchtwege und brennbare Materialien/Brandlasten werden die Besitzer dazu gezwungen, nachzurüsten, da helfen auch keine Hinweise auf einen Bestandsschutz durch die vormalige Baugenehmigung. Außerdem gab es in der Ziehenschule spätere Änderungen der Raumzuschnitte gegenüber dem Zustand bei der Erstellung.