Brandschutz an der Ziehenschule
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 229
Betreff: Brandschutz an der Ziehenschule Wie bereits in der Stellungnahme V 814 mitgeteilt, wurde die Ziehenschule nach dem jeweils gültigen Baurecht errichtet, der Altbau 1914 und der Neubau 1969. Bei Neubebauungen müssen die jetzt gültigen gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, die von den gesetzlichen Regelungen, die zur Zeit der Errichtung von Bestandsgebäuden galten, abweichen können. Eine Nachrüstpflicht besteht im Bereich Brandschutz bei Vorliegen einer gültigen Baugenehmigung nicht. Für die Gebäude der Ziehenschule liegt eine gültige Baugenehmigung vor. Der Magistrat plant weiterhin, den Anbau abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Hierzu ist auch ein Architekten-Wettbewerb vorgesehen. Wann die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden können, wird im Rahmen des "Aktionsplans Schule" entschieden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2013OFOF 659/9Brandschutz an der ZiehenschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. August 2013VV 814Brandschutz an der ZiehenschuleAnfrage
- 20. Oktober 2013OFOF 684/9Brandschutz an der ZiehenschuleOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER, SPD
- 31. Oktober 2013OMOM 2624Brandschutz an der ZiehenschuleDirektanregung
- 6. Dezember 2013STST 1662Brandschutz an der ZiehenschuleStellungnahme
- 3. Februar 2014OFOF 740/9Unzureichender Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 229Brandschutz an der ZiehenschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab