Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr

Vorlagentyp: STMagistrat
283 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat von Frankfurt am Main setzt sich für ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr ein, um die Fluglärmbelastung in der Region zu reduzieren. Es wird auf verschiedene Maßnahmen verwiesen, die bereits ergriffen wurden, um die Lärmminderung zu fördern. Ziel ist es, die Nachtruhe zu gewährleisten und die gesundheitlichen Risiken durch nächtlichen Fluglärm zu minimieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat setzt sich unvermindert in der Fluglärmkommission (FLK) und im Forum Flughafen und Region (FFR) für eine Reduzierung der Fluglärmbelastung, insbesondere zwischen 22 und 6 Uhr ein. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang u. a. auf den Bericht an die Stadtverordnetenversammlung vom 15.02.2016, B 39. Das zweite Maßnahmenpaket "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region wurde Ende Januar 2018 veröffentlicht und in zwei Sitzungen der Fluglärmkommission beraten. Das Programm wurde zudem bereits vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) im Umweltausschuss vorgestellt. Es enthält 17 Vorschläge aus unterschiedlichen Bereichen (Abstand zur Lärmquelle erhöhen, Siedlungszentren umfliegen, Spurtreue verbessern, technologische Lärmminderung, Rahmenbedingungen). In der FLK-Sitzung im Mai 2018 wurde das Maßnahmenprogramm mit deutlicher Mehrheit der FLK-Mitglieder beschlossen, so dass die Anwendung der vorgeschlagenen Maßnahmen gestartet werden konnte. Für den Frankfurter Süden werden nur wenige der angedachten Vorschläge zu einer spürbaren Lärmminderung führen. Das Lärmpausenmodell, welches am 30.05.2016 in den Regelbetrieb übergegangen ist, ist einer der Bausteine, um die Fluglärmbelastung in der Region zu reduzieren. Für die südlichen Stadteile Frankfurts bringt dieses Modell bei Betriebsrichtung 25 eine gewisse Entlastung nur für die Nachtrandstunde von 22 bis 23 Uhr. In diesem Zeitfenster wird bei Anwendung des Lärmpausenmodells auf der Nordwestlandebahn nicht mehr gelandet. Die Centerbahn wird dennoch durch das sogenannte Swing-Over-Anflugverfahren auch während der Lärmpause am Abend genutzt. Beim Swing Over werden Anflüge, die zunächst der Anfluggrundlinie auf die Südbahn folgen, kurz vor dem Flughafen von der Südbahn auf die Centerbahn umgeleitet. Ein Swing Over verkürzt die Rollwege auf dem Flughafengelände, wodurch eine Zeit- und Treibstoffersparnis zu verzeichnen ist. Swing Over gelten als lärmpausenkompatibel. In der Stunde von 5 bis 6 Uhr sind die Landungen auf der Nordwestlandebahn fast konstant geblieben, zudem haben insgesamt die Bewegungen auf der Centerbahn zugenommen. Centerbahnlandungen sind, vom Lerchesberg gemessen, 5dB leiser als Landungen auf der Nordwestlandebahn, sie werden von der Bevölkerung im Frankfurter Süden aber dennoch als störend wahrgenommen. Details zur Anwendung der Lärmpausen im Jahr 2019 und seit Beginn des Regelbetriebs können auf der Internetseite der Stabsstelle für Fluglärmschutz eingesehen werden (https://www.frankfurt-fluglaermschutz.de/fluglaerm/laermpausen/). Die am 07.11.2017 eingeführte Lärmobergrenze soll nach Auffassung des Hessischen Landtages die Belastung in der Region durch Fluglärm wirksam begrenzen. Sie soll eine deutliche Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten hervorrufen. Die Einführung der Lärmobergrenze wird von der Stadt Frankfurt am Main zwar begrüßt, allerdings wird damit zunächst nur die Zunahme des Lärms beschränkt, so dass es in Frankfurt am Main gegenüber dem jetzigen Zustand lauter werden kann. Der Magistrat ist demgegenüber der Auffassung, dass es grundsätzlich leiser werden muss und nicht lediglich die Zunahme an Lärm reduziert werden sollte. Sowohl im Rahmen der Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes, als auch im Rahmen der Dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 hat der Magistrat bereits Stellung genommen und eine Reduzierung der Flugbewegungen in der gesamten gesetzlichen Nacht von 22 bis 6 Uhr gefordert. Mit dem Ziel ein Nachtflugverbot in diesem Zeitraum zu erreichen. Aufgrund zahlreicher Studien werden die Schädlichkeit und die Gesundheitsgefährdung des vor allem nächtlichen Lärms wissenschaftlich untermauert. Im Zuge der

  1. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz,
  2. Runde, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main hat der Magistrat im April 2020 verdeutlicht, dass es zu einer Senkung der Fluglärmbelastung zwischen 22 und 6 Uhr kommen muss. Ausnahmegenehmigungen für Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr sollten auf ein Minimum reduziert werden. Zudem muss sich die Fluglärmbelastung in den Randstunden (von 5 bis 6 Uhr und von 22 bis 23 Uhr) deutlich verbessern. Eine Anhebung der Lärmzuschläge im Nachtzeitraum und zusätzlich für Verspätungsflüge kann dazu beitragen. Wenn auch aktuell die Flugbewegungen aufgrund der Corona-Pandemie erheblich zurückgegangen sind, setzt sich der Magistrat weiterhin in unterschiedlichen Bereichen für eine Reduzierung des vor allem nächtlichen Lärms ein. Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt mit Blick auf die wieder steigenden Flugbewegungen auch zukünftig das Ziel, die Nachtruhe auf die gesetzliche Nacht von 22 bis 6 Uhr auszudehnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2016OFOF 19/5Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 UhrOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 29. April 2016VV 4Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 UhrAnfrage
  3. 5. Dezember 2016STST 1689Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 UhrStellungnahme
  4. 19. Juni 2017STST 1120Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 UhrStellungnahme
  5. 3. November 2017VV 631Maßnahmen gemäß Vorlage NR 91/16 zum Schutz gegen FluglärmAnfrage
  6. 8. Juni 2018VV 911Auskunftsersuchen bezüglich des Ziels des Magistrats, dass es im Frankfurter Süden unter den Flugrouten leiser werden mussAnfrage
  7. 22. März 2019VV 1213Warum werden Anfragen des Ortsbeirates 5 an den Magistrat bezüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zum Teil jahrelang nicht beantwortet?Anfrage
  8. 1. September 2019OFOF 1399/5Auskunftsersuchen, welche Wartefrist der Magistrat bei Anfragen und Auskunftsersuchen aus den Ortsbeiräten als zumutbar ansiehtOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  9. 13. September 2019VV 1437Welche Wartefrist sieht der Magistrat bei Auskunftsersuchen aus den Ortsbeiräten als zumutbar anAnfrage
  10. 6. März 2020STST 473Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 UhrStellungnahme
  11. 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 283 Wochen
    STST 1641Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen