Nutzungsverhältnisse in Bergen, Marktstraße 3 und 3 a
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzungsverhältnisse der Gebäude Marktstraße 3 und 3a in Bergen. Es wird festgestellt, dass die Nutzung als Arbeiterunterkunft aufgegeben wurde und die Gebäude nun den genehmigten Nutzungen entsprechen.
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Marktstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.10.2026.
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- Generalverkehrsplan für Bergen-Enkheim18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Marktstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Räumlichkeiten im Gebäude auf der Liegenschaft Marktstraße 3 sind baurechtlich als Postfiliale genehmigt. Das Gebäude 3a ist als Wohnhaus genehmigt. Nach Einleitung eines Verwaltungsverfahrens ist die ungenehmigte Nutzung als Arbeiterunterkunft inzwischen aufgegeben worden, wie bei einer Ortbesichtigung Ende Mai 2020 festzustellen war.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2019OFOF 275/16Nutzungsverhältnisse in Bergen, Marktstraße 3 und 3 aOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Oktober 2019OMOM 5347Nutzungsverhältnisse in Bergen, Marktstraße 3 und 3 aDirektanregung
- 2. März 2020STST 370Nutzungsverhältnisse in Bergen, Marktstraße 3 und 3 aStellungnahme
- 21. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 1637Nutzungsverhältnisse in Bergen, Marktstraße 3 und 3 aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab