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Nutzungsverhältnisse in Bergen, Marktstraße 3 und 3 a

Vorlagentyp: STMagistrat
52 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzungsverhältnisse der Gebäude Marktstraße 3 und 3a in Bergen. Es wird festgestellt, dass die Nutzung als Arbeiterunterkunft aufgegeben wurde und die Gebäude nun den genehmigten Nutzungen entsprechen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Räumlichkeiten im Gebäude auf der Liegenschaft Marktstraße 3 sind baurechtlich als Postfiliale genehmigt. Das Gebäude 3a ist als Wohnhaus genehmigt. Nach Einleitung eines Verwaltungsverfahrens ist die ungenehmigte Nutzung als Arbeiterunterkunft inzwischen aufgegeben worden, wie bei einer Ortbesichtigung Ende Mai 2020 festzustellen war.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2019OFOF 275/16Nutzungsverhältnisse in Bergen, Marktstraße 3 und 3 aOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 29. Oktober 2019OMOM 5347Nutzungsverhältnisse in Bergen, Marktstraße 3 und 3 aDirektanregung
  3. 2. März 2020STST 370Nutzungsverhältnisse in Bergen, Marktstraße 3 und 3 aStellungnahme
  4. 21. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 Wochen
    STST 1637Nutzungsverhältnisse in Bergen, Marktstraße 3 und 3 a
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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