Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Verbesserung des Linksabbiegens für Radfahrende an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße abgelehnt. Die vorgeschlagene Lösung würde zwar mehr Komfort bieten, jedoch auch eine weniger sichere Führung für unsichere Radfahrende darstellen. Zudem ist die technische Umsetzung mit der bestehenden Lichtsignalanlage nicht möglich.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 122 vom 24.01.2020 zur OM 4977/19 erläuterte, ist bereits heute sowohl das direkte als auch das indirekte Linksabbiegen möglich. Das Linksabbiegen wird zwar mit der hier angeregten Lösung komfortabler, gleichzeitig wird jedoch mit dem damit verbundenen Schutzstreifen über die Raimundstraße besonders für unsichere Radfahrende entlang der Hügelstraße eine weniger komfortable Lösung vorgeschlagen. Dies ist aus Sicht des Magistrats gerade im Hinblick auf die Anforderungen zur Fahrradstadt Frankfurt (§ 4424/19), in denen auf Tempo-50-Straßen die Führung der Radfahrenden im Seitenraum als Standard genannt wird, abzulehnen. Darüber hinaus ist die Einrichtung der beschriebenen signalisierten, indirekten Linksabbiegemöglichkeit mit dem vorhandenen Steuergerät der Lichtsignalanlage nicht umsetzbar. Zudem wäre vor der Lichtsignalanlage eine sichere Führung des Radverkehrs vom baulichen Radweg auf einen Schutzstreifen entlang der Hügelstraße Richtung Osten angesichts des vorhandenen Straßenquerschnitts nicht möglich. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2019OMOM 4977Linksabbiegende Radfahrer aus der Ginnheimer Hohl auf die HügelstraßeDirektanregung
- 24. Januar 2020STST 122Linksabbiegende Radfahrer aus der Ginnheimer Hohl auf die HügelstraßeStellungnahme
- 4. März 2020OFOF 781/9Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/RaimundstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 28. Mai 2020OMOM 6098Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/RaimundstraßeDirektanregung
- 11. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1581Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/RaimundstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab