Ausgleichmaßnahme Ausbau S 6 - Umbaumaßnahme des Wehres Eschersheim. Und wieder wird der Ortsbeirat übergangen
Stellungnahme des Magistrats
Die Genehmigungsplanung für den Umbau des Eschersheimer Wehres wurde am 02.09.2004 dem Ortsbeirat vorgestellt. Schon damals stand fest, dass der Umbau des Eschersheimer Wehres als Ausgleichsmaßnahme der Deutschen Bahn AG (DB) für den Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad Vilbel hergestellt werden soll. Die Ausgleichsmaßnahme wurde im Zusammenhang mit der DB-Planung nach dem Eisenbahngesetz des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt. Ein separates wasserrechtliches Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt war nicht notwendig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, hat mit der DB einen Planungs- und Durchführungsvertrag abgeschlossen. Es wurde vereinbart, dass die Planung und Ausführung der Herstellung der Fischdurchgängigkeit am Wehr Eschersheim von der DB beauftragt wird, der Magistrat hat lediglich die fachliche Kontrolle. Die DB hat mittlerweile ein Ingenieurbüro beauftragt, welches die Ausführungsplanung und Ausschreibung sowie die spätere Bauleitung bearbeitet. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Derzeit kann noch keine gesicherte Angabe gemacht werden. Der Magistrat versucht, den Wunsch des Ortsbeirates, nach einer Verschiebung der Brücke in nördliche Richtung, zu erfüllen. Dies wäre auch möglich, wenn sich die betroffenen Anwohner*Innen auf einen Standort einigen könnten. Denn eine Veränderung der Lage der Brücke zieht eine Änderung der Planfeststellung der DB nach sich. Aufgrund der Uneinigkeit müsste das gesamte Genehmigungsverfahren mit dem geänderten Brückenstandort neu ausgelegt werden. Hierzu ist die DB aus verständlichen Gründen nicht bereit, denn dies würde zu einer Verzögerung der Baumaßnahme günstigstenfalls um 2 bis 3 Jahre führen. Würden sich die betroffenen Anwohner*Innen einigen, könnte ein vereinfachtes Änderungsverfahren, mit einer Dauer von maximal einem Jahr durchgeführt werden. Kann keine Einigung herbeigeführt werden, wird die neue Brücke, wie planfestgestellt, leicht verschoben (ca. 5 m) nördlich der heute vorhandenen Brücke gebaut. Zu Frage 2: Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen. Die DB kann ihr Baurecht durchsetzen. Der Magistrat wird die Ausführungsplanung nach Fertigstellung dem Ortsbeirat vorstellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen des o.g. Planfeststellungsverfahrens in den Jahren 1998 bis 2016 (inkl. langwierigen Gerichtsverfahren) statt. Die Pläne waren ausgelegt und die Bürger*Innen hatten die Gelegenheit Anregungen und Bedenken zu äußern. Eine weitere Öffentlichkeitbeteiligung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Zu Frage 3: Der Magistrat hat den Ortsbeirat immer wieder informiert. Die Genehmigungsplanung wurde am 06.06.2004 im Ortsbeirat vorgestellt und im Nachgang zur Ortsbeiratssitzung wurden noch offen gebliebene Fragen mit der Stellungnahme des Magistrats vom 01.12.2004, ST 1227, beantwortet. In den folgenden Jahren informierte der Magistrat den Ortsbeirat unter anderem in den nachgehenden Anfragen und Anregungen: ST 1731 vom 16.12.2013 (zur OM 2527 vom 26.09.2013), ST 1766 vom 11.12.2015 (zur V 1441 vom 10.09.2015), ST 639 vom 12.03.2021 (zur OM 6828 vom 29.10.2020). Der Magistrat hat keine Einflussmöglichkeiten auf das Genehmigungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes. Zu Frage 4: Der Urselbach wird zukünftig ein HQ 100, das heißt ein Hochwasser, das statistisch alle 100 Jahre einmal auftritt, ausuferungsfrei ableiten können. Die zukünftige Bachbreite wird zwischen 10 bis 15 Metern an der Böschungsoberkante liegen.