Ist Heddernheim für die zunehmenden Hochwasserereignisse gerüstet?
Stellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1: Diese Aussage ist richtig und trifft immer noch zu. Im Zuge des Anhörungs- und übergeordneten Planfeststellungsverfahrens für den Bau des 3. + 4. Gleises nach Bad Vilbel durch das Eisenbahn-Bundesamt, war auch das Regierungspräsidium Darmstadt beteiligt und konnte die wasserwirtschaftlichen Belange einbringen. Das Planfeststellungsverfahren dient dazu, die betroffenen Verfahren zu bündeln, um so das gesamte Verfahren zu beschleunigen. Mit dem Abschluss des Verfahrens erlangen alle behandelten Maßnahmen Rechtssicherheit und eine Genehmigung zur Umsetzung. Zu Frage 2: Nach aktuellen Kenntnisstand des Magistrates wird die Deutsche Bahn voraussichtlich im August 2024 mit der Baumaßnahme am Eschersheimer Wehr/Urselbach beginnen. Im Zuge der Ausführungsplanung sind die aktuellen Abflussdaten, die für die Berechnung des neuen Überschwemmungsgebietes Urselbach (HQ100 nach Hessischem Wassergesetz) ermittelt worden, berücksichtigt. Zu Frage 3: Es wird noch darauf hingewiesen, dass Abwasserkanäle mit Freispiegelabfluss technisch nicht mit Trinkwasser-Druckleitungen ohne weiteres zu vergleichen sind. Darüber hinaus werden Abwasserkanäle gemäß den geltenden Auflagen periodisch untersucht. Liegt ein Sanierungsbedarf vor, erfolgt die Aufstellung eines Schadensbehebungskonzeptes mit zeitnaher Umsetzung. Die Gefahr von Schäden an Abwasserkanälen durch Materialermüdung sind dadurch weitgehend minimiert. Um zu vermeiden, dass es durch Baumaßnahmen zu Schäden an vorhandenen Leitungen/Rohren kommt, werden bei jeder Planung für eine Baumaßnahme Leitungspläne der unterschiedlichen Versorgungsträger eingeholt. Zu Frage 4: Für die Errichtung der Häuser im Baugebiet "An der Sandelmühle" muss für jedes einzelne Gebäude ein Bauantrag bei der Bauaufsicht eingereicht werden. In diesem Zusammenhang werden auch die wasserrechtlichen Belange von der Unteren Wasserbehörde geprüft. Die Obere Wasserbehörde war bereits im Vorfeld bei der Aufstellung des städtischen Bebauungsplans beteiligt und hat die Belange eingebracht. Zu Frage 5: Mit der Neuberechnung des Überschwemmungsgebietes am Urselbach liegen einige Flächen am nördlichen Rand des Baugebietes im Überschwemmungsgebiet. Damit diese Flächen genutzt werden können, muss ein Retentionsraumausgleich geschaffen werden. Weitere Hochwasservorsorgeflächen sind nicht vorgesehen. Für den Urselbach ist, bis auf einen kleinen Bereich (ca. 30 Meter) an der nordöstlichen Grenze des Baugebietes, ein Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern vorgesehen. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben. In diesem Streifen können sowohl die Betriebsfahrzeuge der SEF als auch der Feuerwehr im Hochwasserfall an das Gewässer heranfahren.