Wohnraum für Menschen, nicht für Flächen: Milieuschutz stärken und Odina-Bott-Gesellschaft gründen!
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1550
Betreff: Wohnraum für Menschen, nicht für Flächen: Milieuschutz stärken und Odina-Bott-Gesellschaft gründen! Der Erwerb von Wohnimmobilien im Rahmen des genannten Budgets ist aus Sicht des Magistrats nicht zielführend. Es sind folgende Punkte zu beachten: Es existiert kein generelles kommunales Vorkaufsrecht. Ein solches kommt nur unter den Voraussetzungen des § 24 BauGB in Betracht. Für Wohnimmobilien besteht ein Vorkaufsrecht ausschließlich aufgrund rechtskräftiger Milieuschutzsatzungen nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Bei Veräußerungen von Wohnimmobilien in Milieuschutzsatzungsgebieten prüfen die städtischen Fachämter grundsätzlich die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vorkaufsrechts sowie die Möglichkeit seiner Ausübung. Ziel ist dabei jedoch nicht der Erwerb der Immobilie, sondern die Abgabe einer sogenannten 'Abwendungsvereinbarung', mit der sich der Erwerber verpflichtet, die Ziele der Satzung für einen Zeitraum von 10 Jahren umzusetzen, insbesondere die erworbene Immobilie nicht in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Nur wenn eine solche Vereinbarung verweigert wird, kommt in letzter Konsequenz der Erwerb der Immobilie durch die Stadt in Betracht. Der Gedanke des Milieuschutzes wird daher in den Stadtteilen, für die eine Milieuschutzsatzung bereits in Kraft ist, gelebt und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umgesetzt. Für weitere Stadtteile sind Milieuschutzsatzungen in Vorbereitung, sodass der Milieuschutz auf alle potenziell bedrohten Stadtteile ausgeweitet werden wird. Eine weitere Stärkung des Milieuschutzes ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Im Übrigen könnte ein Erwerb von Wohnimmobilien lediglich im freihändigen Erwerb erfolgen. Die Stadt Frankfurt am Main wäre damit als Verhandlungspartner ein (weiterer) Marktteilnehmer für den Erwerb von Wohnimmobilien. Es ist nicht auszuschließen, dass durch den vom Ortsbeirat angeregten massiven finanziellen Einsatz durch die öffentliche Hand und den damit verbundenen Eingriff in den Grundstücksmarkt die Grundstücksspekulation eher gefördert würde, ohne dass im Einzelfall sichergestellt werden könnte, dass die Stadt die jeweilige Immobilie auch tatsächlich erwerben kann. Das vom Ortsbeirat angeregte Budget zum Eingriff in den Grundstücksmarkt wäre, soweit rechtlich überhaupt möglich, aus Sicht des Magistrats nicht zielführend. Das Vorgehen wäre möglicherweise sogar kontraproduktiv, da die derzeit erkennbare Preisspirale durch noch mehr Anlagekapital am Markt weiter verstärkt werden könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
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- 26. November 2018EAEA 211Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Wohnraum für Menschen, nicht für Flächen: Milieuschutz stärken und Odina-Bott-Gesellschaft gründen!Etatanregung
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- 5. Februar 2021OFOF 1327/2Die Odina-Bott-Gesellschaft: Mietwohnungen in öffentlicher HandOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab