Ersatz für Carsharing-Stellplätze
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht Carsharing als wichtigen Bestandteil zur Entlastung von Wohngebieten vom Parkdruck. Die Verantwortung für die Bereitstellung von Carsharing-Stationen liegt bei den Anbietern, jedoch können neue Angebote durch Nachverdichtungsmaßnahmen entstehen. Der Magistrat plant, Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum rechtssicher einzurichten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat erachtet Carsharing - insbesondere in der stationsgebundenen Betriebsform - als wichtigen Baustein zur Entlastung verdichteter Wohngebiete vom Parkdruck durch die privaten Pkw der Anwohnenden. Wo Carsharing konkret angeboten wird, liegt jedoch in erster Linie in der Verantwortung der Carsharing-Anbieter.
Durch die Nachverdichtung im Nordend können auf Privatflächen bestehende Carsharing-Stationen temporär verdrängt werden. Hierauf hat der Magistrat keinen unmittelbaren Einfluss. Nachverdichtungsmaßnahmen führen allerdings auch häufig zu einem neuen und zusätzlichen Carsharing-Angebot. Grund hierfür ist, dass Bauherren von entsprechenden Regelungen der Stellplatzsatzung zur Vermeidung hoher Stellplatzanforderungen und entsprechender Baukosten letztlich profitieren - so auch im Fall des vom Ortsbeirat angeführten Beispiels (Anfrage des Ortsbeirats 3 vom 18.02.2021, V 1931 / Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1256).
Durch eine Änderung des Hessischen Straßengesetzes besteht nun auch für den Magistrat die Möglichkeit, rechtssicher Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum einzurichten. Entsprechende Vergabeverfahren werden derzeit konzipiert und vorbereitet. Die prioritäre Einbindung zum Beispiel des Nordends in derartige Vergabeverfahren wird dabei erwogen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2021OFOF 1054/3Hinterhofbebauung in der Eisernen HandOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2021VV 1931Hinterhofbebauung in der Eisernen HandAnfrage
- 21. Juni 2021STST 1256Hinterhofbebauung in der Eisernen HandStellungnahme
- 2. Februar 2022OFOF 203/3Ersatz für Carsharing-StellplätzeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2022OMOM 1755Ersatz für Carsharing-StellplätzeDirektanregung
- 24. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 1489Ersatz für Carsharing-StellplätzeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab