Verlagerung der U-Bahn-Station "Weißer Stein"
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1465
Betreff: Verlagerung der U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der Magistrat hat der Stellungnahme eine Planskizze beigefügt, in der die genaue Lage des zu prüfenden Bahnsteigs und der Abstand zwischen Bahn und Bahnsteigkante zu erkennen ist. Als Planungsgrundlage dient die DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, wonach Höhenunterschiede und Abstände zwischen Bahn und Bahnsteigvorderkante - im Sinne der Barrierefreiheit an Bahnsteigen - gemäß Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr und diesbezüglich geführten Abstimmungen mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt und den Behindertenverbänden nicht größer als 5 cm sein dürfen. Anlage 1 (ca. 282 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2011OAOA 62Verlagerung der U-Bahn-Station .Weißer Stein.Anregung
- 10. Februar 2012BB 82Verlagerung der U-Bahn-Station .Weißer Stein.Magistratsbericht
- 29. April 2013BB 192Verlagerung der U-Bahn-Station „Weißer Stein“Magistratsbericht
- 16. Mai 2013OAOA 382Verlagerung der U-Bahn-Station „Weißer Stein“ Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 192Anregung
- 16. Mai 2013OFOF 623/9Verlagerung der U-Bahn-Station .Weißer Stein.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2013Sie sind hierSTST 1465Verlagerung der U-Bahn-Station "Weißer Stein"Stellungnahme
- 10. November 2013OFOF 717/9Evtl. Verlagerung der U-Bahn-Station .Weißer Stein.Ortsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2013VV 909Eventuelle Verlagerung der U-Bahn-Station „Weißer Stein“Anfrage
- 17. März 2014Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 382Eventuelle Verlagerung der U-Bahn-Station "Weißer Stein"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab