Eventuelle Verlagerung der U-Bahn-Station „Weißer Stein“
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Auskunftsersuchen vom 05.12.2013, V 909 entstanden aus Vorlage: OF 717/9 vom 10.11.2013
Betreff: Eventuelle Verlagerung der U-Bahn-Station "Weißer Stein" Vorgang: ST 1465/13 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. in welchem Absatz der DIN-Vorschrift 18040-3 sich die maßgebenden technischen Daten im Detail finden; 2. welche Maßvorgaben für die Bahnsteigvorderkante im Einstiegsteil für den Fahrgastbereich bestehen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Lektorgrafiken .DXFod und .DW 9 zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Der Ortsbeirat befindet sich in der Lage, selbst einen Fachmann heranzuziehen und möchte auf diese Weise selbst ein vertieftes Bild von der Situation vor Ort gewinnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2013STST 1465Verlagerung der U-Bahn-Station "Weißer Stein"Stellungnahme
- 10. November 2013OFOF 717/9Evtl. Verlagerung der U-Bahn-Station .Weißer Stein.Ortsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2013Sie sind hierVV 909Eventuelle Verlagerung der U-Bahn-Station „Weißer Stein“Anfrage
- 17. März 2014Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 382Eventuelle Verlagerung der U-Bahn-Station "Weißer Stein"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen