Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Bebauungspläne für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gewerbegebiet zwischen Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße geprüft. Es wird festgestellt, dass für die Neubebauung keine weiteren Bebauungspläne erforderlich sind, da die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend sind.
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Peter-Henlein-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.04.2026.
- PikoPark in Eckenheim19.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wohnungsbau und Infrastruktur13.05.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zufahrt/Abfahrt zum ehemaligen "Caspari"-Gelände in Eckenheim erneut prüfen26.04.2021 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Peter-Henlein-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße: Für das Nachverdichtungsprojekt zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße wurden zwischenzeitlich Baugenehmigungen für eine Neubebauung mit Einfamilien-/Reihenhäusern erteilt. Den planungsrechtlichen Rahmen des Baugrundstücks stellen der Fluchtlinienplan Nr. 1850 sowie in Teilen die Erhaltungssatzung Nr. 18 dar. Darüber hinaus wurde das Einfügen des Bauvorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 Baugesetzbuch beschieden. Das Bauvorhaben greift das Motiv der Umgebung, die im Wesentlichen von Siedlungshäusern und Zeilen aus der Nachkriegszeit geprägt ist, auf und setzt dies fort. Da das Gelände mit einer sich in die Umgebung einfügenden Bebauung auf anderer Rechtsgrundlage entwickelt werden kann, besteht kein Erfordernis für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße: Im Bereich zwischen Karl-von-Drais- und Jean-Monnet-Straße bestehen kaum Optionen zur Erweiterung des Gewerbegebietes in der Fläche. Grüngürtelflächen gibt es in diesem Bereich nicht. Zur Jean-Monnet-Straße muss ein Abstand verbleiben, um Flächen für Lärmschutz, Böschungen, Bauverbotszone usw. freizuhalten. Diese Flächensicherung erfolgt mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 371 - Nordzubringer südlich Hügelstraße. Den planungsrechtlichen Rahmen für die Gewerbeflächen zwischen Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße bilden in Teilen der Bebauungsplan Nr. 112, der Fluchtlinienplan Nr. 1850 sowie darüber hinaus § 34 Baugesetzbuch. Über konkrete Erweiterungswünsche von ortsansässigen Gewerbebetrieben kann im Einzelfall auf Basis dieser planungsrechtlichen Grundlagen beraten werden. Ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans besteht auch für diesen Bereich aus Sicht des Magistrats nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2019OFOF 898/10Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020OMOM 6045Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-StraßeDirektanregung
- 21. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1463Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab