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Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-Straße

Vorlagentyp: OFFDP
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
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Begründung

zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Carl -von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der für das erstere Gebiet eine Wohnbebauung mit 3 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss und das letztere eine Gewerbenutzung unter Ausgleich für den Grüngürtel vorsieht. Begründung: Der Magistrat hat mitgeteilt, dass für dieses Gebiet kein Bebauungsplan vorsieht. Insbesondere für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße ist eine Baugenehmigung im Rahmen des Einfügens aber sehr schwierig, weil es rund um das Gelände die unterschiedlichsten Bauformen gibt: Einfamilien-Reihenhäuser, hohe klassische Vorstadthäuser aus dem späten 19. Jahrhundert, Hofreiten, ein Hochhaus, sowie Wohnungshäuser mit 3-4 Vollgeschossen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beplanung dieses Geländes dringend geboten, um sein Potential für den Wohnungsbau an dieser bestens erschlossenen Stelle optimal zu erschließen. In diesem Zusammenhang könnte auch das Gebiet zwischen Carl -von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße für die Gewerbenutzung überplant werden, um dem Gewerbegebiet dringend erforderliche Erweiterungsflächen zu schaffen, um Gewerbebetriebe dort zu halten. Ein Ausgleich für die dafür erforderlichen Grüngürtelflächen, die an dieser Stelle mangels Vernetzung nicht optimal wirken, ist zu schaffen.

Inhalt

Antrag vom 17.12.2019, OF 898/10

Betreff: Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Carl -von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der für das erstere Gebiet eine Wohnbebauung mit 3 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss und das letztere eine Gewerbenutzung unter Ausgleich für den Grüngürtel vorsieht.

Begründung: Der Magistrat hat mitgeteilt, dass für dieses Gebiet kein Bebauungsplan vorsieht. Insbesondere für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße ist eine Baugenehmigung im Rahmen des Einfügens aber sehr schwierig, weil es rund um das Gelände die unterschiedlichsten Bauformen gibt: Einfamilien-Reihenhäuser, hohe klassische Vorstadthäuser aus dem späten 19. Jahrhundert, Hofreiten, ein Hochhaus, sowie Wohnungshäuser mit 3-4 Vollgeschossen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beplanung dieses Geländes dringend geboten, um sein Potential für den Wohnungsbau an dieser bestens erschlossenen Stelle optimal zu erschließen. In diesem Zusammenhang könnte auch das Gebiet zwischen Carl -von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße für die Gewerbenutzung überplant werden, um dem Gewerbegebiet dringend erforderliche Erweiterungsflächen zu schaffen, um Gewerbebetriebe dort zu halten. Ein Ausgleich für die dafür erforderlichen Grüngürtelflächen, die an dieser Stelle mangels Vernetzung nicht optimal wirken, ist zu schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2019Sie sind hier
    OFOF 898/10Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-Straße
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. Mai 2020OMOM 6045Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-StraßeDirektanregung
  3. 21. August 2020Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1463Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 37 · 14.01.2020
TO II, TOP 17
Beraten
Die Vorlage OF 898/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 38 · 11.02.2020
TO I, TOP 13
Beraten
Die Vorlage OF 898/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 39 · 10.03.2020
TO I, TOP 11
Beraten
Die Vorlage OF 898/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 40 · 19.05.2020
TO II, TOP 44
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6045 2020 Die Vorlage OF 898/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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