Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Peter-Henlein-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.04.2026.
- PikoPark in Eckenheim19.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wohnungsbau und Infrastruktur13.05.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zufahrt/Abfahrt zum ehemaligen "Caspari"-Gelände in Eckenheim erneut prüfen26.04.2021 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Peter-Henlein-Straße per E-MailBegründung
zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Carl -von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der für das erstere Gebiet eine Wohnbebauung mit 3 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss und das letztere eine Gewerbenutzung unter Ausgleich für den Grüngürtel vorsieht. Begründung: Der Magistrat hat mitgeteilt, dass für dieses Gebiet kein Bebauungsplan vorsieht. Insbesondere für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße ist eine Baugenehmigung im Rahmen des Einfügens aber sehr schwierig, weil es rund um das Gelände die unterschiedlichsten Bauformen gibt: Einfamilien-Reihenhäuser, hohe klassische Vorstadthäuser aus dem späten 19. Jahrhundert, Hofreiten, ein Hochhaus, sowie Wohnungshäuser mit 3-4 Vollgeschossen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beplanung dieses Geländes dringend geboten, um sein Potential für den Wohnungsbau an dieser bestens erschlossenen Stelle optimal zu erschließen. In diesem Zusammenhang könnte auch das Gebiet zwischen Carl -von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße für die Gewerbenutzung überplant werden, um dem Gewerbegebiet dringend erforderliche Erweiterungsflächen zu schaffen, um Gewerbebetriebe dort zu halten. Ein Ausgleich für die dafür erforderlichen Grüngürtelflächen, die an dieser Stelle mangels Vernetzung nicht optimal wirken, ist zu schaffen.
Inhalt
Antrag vom 17.12.2019, OF 898/10
Betreff: Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Carl -von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der für das erstere Gebiet eine Wohnbebauung mit 3 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss und das letztere eine Gewerbenutzung unter Ausgleich für den Grüngürtel vorsieht.
Begründung: Der Magistrat hat mitgeteilt, dass für dieses Gebiet kein Bebauungsplan vorsieht. Insbesondere für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße ist eine Baugenehmigung im Rahmen des Einfügens aber sehr schwierig, weil es rund um das Gelände die unterschiedlichsten Bauformen gibt: Einfamilien-Reihenhäuser, hohe klassische Vorstadthäuser aus dem späten 19. Jahrhundert, Hofreiten, ein Hochhaus, sowie Wohnungshäuser mit 3-4 Vollgeschossen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beplanung dieses Geländes dringend geboten, um sein Potential für den Wohnungsbau an dieser bestens erschlossenen Stelle optimal zu erschließen. In diesem Zusammenhang könnte auch das Gebiet zwischen Carl -von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße für die Gewerbenutzung überplant werden, um dem Gewerbegebiet dringend erforderliche Erweiterungsflächen zu schaffen, um Gewerbebetriebe dort zu halten. Ein Ausgleich für die dafür erforderlichen Grüngürtelflächen, die an dieser Stelle mangels Vernetzung nicht optimal wirken, ist zu schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2019Sie sind hierOFOF 898/10Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020OMOM 6045Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-StraßeDirektanregung
- 21. August 2020Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1463Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme