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Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassen

Vorlagentyp: STMagistrat
212 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2014, ST 1463

Betreff: Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassen Dem derzeit im Bau befindlichen Projekt "Illumination des Höchster Mainufers" liegt ein umfangreiches Beleuchtungskonzept zugrunde. Ziel ist es, die historische Mainansicht in Höchst auch bei Nacht erlebbar zu machen. Im Rahmenplan Höchst aus dem Jahr 2006 wurden Maßnahmen zur Aufwertung der Uferzone und der Qualität der öffentlichen Räume vorgesehen. Die Umgestaltung der Uferzone ist inzwischen umgesetzt. Zusätzlich soll die Inszenierung der bedeutenden Höchster Stadtansicht ("Merianansicht") dahingehend unterstützt werden, dass dem Tagbild ein authen-tisches Nachtbild mit Hilfe einer zeitgemäßen und technisch ausgereiften Beleuchtung hinzugefügt wird. Die Illumination bringt die Attraktivität der neugestalteten Uferpromenade auch nachts zur Geltung und dient durch die Steigerung der Aufenthaltsqualität der Stärkung der für Höchst wichtigen weichen Standortfaktoren. Zusätzlich wird die Illumination des Stadtraums Main in derselben hervorragenden Beleuchtungsqualität und unter Verwendung der in der Innenstadt eingesetzten Leuchten-Typen bis nach Höchst fortgesetzt. Es wird ein lichttechnisch sanfter und zurückhaltender Gesamteindruck der Höchster Mainufersilhouette hergestellt. Zu diesem Zweck wird auf Erkenntnisse aus der Illumination des Stadtraums Main zu Gestaltung, Ökologie und Wirtschaftlichkeit zurückgegriffen. Entsprechend des Konzeptes für die Illumination sind entlang der Stadtmauer Bodeneinbaustrahler eingebaut worden, welche die Stadtmauer ausleuchten und diese optimal zur Geltung bringen. Eine zusätzliche Beleuchtung des an der Stadtmauer entlangführenden Weges wurde bewusst nicht vorgesehen. Stattdessen wurde im Bereich zwischen Fähranleger und Einmündung zum Mainberg der vorher nicht beleuchtete Wegeabschnitt mit neuen Leuchten ausgestattet. Teil des beschlossenen Konzeptes (siehe auch Beschluss zur Bau- und Finanzierungsvorlage § 9175 von 2010) ist eine geänderte Wegeführung, welche die gewohnten Wegebeziehungen etwas verändert. Entlang der Uferkante steht jetzt ein breiter, asphaltierter Fuß- und Radweg zur Verfügung. Dieser ermöglicht es, die Höchster Stadtansicht vollumfänglich wahrzunehmen. Um auch bei Nacht als wichtigste Wegeverbindung zur Verfügung zu stehen, wurde der Uferweg mit entsprechend hochwertigen Leuchten vom Typ Vektor ausgestattet. Die eingesetzten Leuchten entsprechen dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6664 (2009), nach dem Leuchten mit gerichtetem Licht zu verwenden sind und haben im Vergleich mit den vorhandenen, historisierenden Leuchten einen deutlich geringeren Energiebedarf. Auch wenn eine Beleuchtung beider Fußwege am Höchster Mainufer (entlang der Wasserkante und entlang der Stadtmauer) den Nutzungskomfort steigern würde, empfiehlt sich eine Änderung des in Umsetzung befindlichen Konzeptes aus folgenden Überlegungen heraus nicht: . Innerhalb einer Grünanlage sollten im Sinne des Artenschutzes und der Wirtschaftlichkeit nur ausgewählte Wege beleuchtet werden. Daher wurde beispielsweise im Rahmen der Umgestaltung des Brüningparks dort auch nur ein Weg beleuchtet.

Mit der Neugestaltung/Begrünung des Höchster Mainufers entstand ein Promenadenweg unmittelbar entlang der Uferlinie. Dieser neue, beleuchtete Promenadenweg übernahm als "Hauptweg" innerhalb der Grünanlage die Verbindung zwischen dem Parkplatz im Westen und der Seilerbahn im Osten. . Die beiden Wege haben nur einen Abstand von ca. 25 bis 30 m. Es gibt keine Sichtbehinderung in Form hoher Hecken o. ä., lediglich durch Fahrzeuge auf den Parkplätzen. . Eine zusätzliche Beleuchtung des Weges an der Stadtmauer konkurriert mit der Illumination der Stadtmauer und lässt diese optisch in den Hintergrund treten. Damit wird der Sinn der Illumination in Frage gestellt. . Die Mehrkosten für zusätzliche neue Straßenleuchten überschreiten das Budget des Projektes "Illumination Höchster Mainufer" und wären daher anderweitig zu finanzieren. Zusätzlich würden nicht vertretbare Unterhaltskosten entstehen. Der Magistrat ist hierzu mit Mitgliedern des Ortsbeirates im Gespräch. Im Rahmen eines ersten Informationsgesprächs im Oktober 2014 wurden die oben genannten Aspekte erörtert. Es wurde vereinbart, die noch nicht abgebauten Leuchten zwischen Maintor und Ochsenturm zunächst stehen zu lassen. Auf eine zusätzliche bzw. neue Beleuchtung entlang des Weges an der Stadtmauer wird zunächst verzichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Oktober 2010MM 213Illumination der Höchster Mainansicht - Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 4. Januar 2014OFOF 903/6Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 21. Januar 2014OMOM 2785Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassenDirektanregung
  4. 5. Mai 2014STST 624Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassenStellungnahme
  5. 24. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 212 Wochen
    STST 1463Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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