Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassen
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Fußweg nicht im Dunkeln lassen Vorgang: M 213/10 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten:
- Die an der Höchster Stadtmauer bisher noch verbliebenen Lampen nicht zu entfernen, sondern zur Beleuchtung des Fußwegs weiter zu betreiben.
- Mit möglichst wenig Aufwand im Bereich der bereits entfernten Lampen zwischen dem Aufgang zum Höchster Schloss und dem Kinderspielplatz zusätzliche Beleuchtung so zu installieren, dass der Fußweg wieder wenigstens einigermaßen beleuchtet wird. Begründung: Mit der Illumination der Höchster Stadtmauer sollte ein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Höchster Mainufers geleistet werden. Dies wurde in der damaligen M-Vorlage ausdrücklich so dargelegt und war auch Basis des Beschlusses des Ortsbeirats 6, dem Konzept zuzustimmen. Leider zeigt sich nun aber, dass die Illumination einen ganz anderen Effekt hat, als ursprünglich erhofft. Der abends von Spaziergängern viel genutzte Fußweg entlang der Stadtmauer liegt nun so im Dunkeln, dass es zu berechtigten Beschwerden aus der Bevölkerung kommt. Statt des Weges wird nun nur noch die Stadtmauer angestrahlt, was zwar für einige Ästheten interessant sein mag, aber für den normalen Bürger, der abends einfach nur noch seinen Hund ausführen möchte oder am Parkplatz unten am Mainufer sein Auto abholen will, ist ein unheimlich wirkender Angstraum entstanden. Dies war niemals die Intention des Ortsbeirats! Der Ortsbeirat hat sich die Situation mit der Illumination deutlich heller vorgestellt und erwartet, dass außer der Stadtmauer auch der Fußweg noch in akzeptabler Helligkeit erscheint. Der Ortsbeirat bittet deswegen sehr dringend darum, die Situation nicht durch Entfernen von weiteren Lampen noch mehr zu verschlechtern und für den Bereich, in dem die Lampen bereits entfernt wurden, einen vertretbaren Kompromiss zu finden.
Inhalt
Antrag vom 04.01.2014, OF 903/6
Betreff: Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassen Vorgang: M 213/10
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten:
- Die an der Höchster Stadtmauer bisher noch verbliebenen Lampen nicht zu entfernen, sondern zur Beleuchtung des Fußwegs weiter zu betreiben.
- Mit möglichst wenig Aufwand im Bereich der bereits entfernten Lampen zwischen dem Aufgang zum Höchster Schloss und dem Kinderspielplatz zusätzliche Beleuchtung so zu installieren, dass der Fußweg wieder wenigstens einigermaßen beleuchtet wird. Begründung: Mit der Illumination der Höchster Stadtmauer sollte ein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Höchster Mainufers geleistet werden. Dies wurde in der damaligen M-Vorlage ausdrücklich so dargelegt und war auch Basis des Beschlusses des Ortsbeirats 6, dem Konzept zuzustimmen. Leider zeigt sich nun aber, dass die Illumination einen ganz anderen Effekt hat, als ursprünglich erhofft. Der abends von Spaziergängern viel genutzte Fußweg entlang der Stadtmauer liegt nun so im Dunkeln, dass es zu berechtigten Beschwerden aus der Bevölkerung kommt. Statt des Weges wird nun nur noch die Stadtmauer angestrahlt, was zwar für einige Ästheten interessant sein mag, aber für den normalen Bürger, der abends einfach nur noch seinen Hund ausführen möchte oder am Parkplatz unten am Mainufer sein Auto abholen will, ist ein unheimlich wirkender Angstraum entstanden. Dies war niemals die Intention des Ortsbeirats! Der Ortsbeirat hat sich die Situation mit der Illumination deutlich heller vorgestellt und erwartet, dass außer der Stadtmauer auch der Fußweg noch in akzeptabler Helligkeit erscheint. Der Ortsbeirat bittet deswegen sehr dringend darum, die Situation nicht durch Entfernen von weiteren Lampen noch mehr zu verschlechtern und für den Bereich, in dem die Lampen bereits entfernt wurden, einen vertretbaren Kompromiss zu finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2010MM 213Illumination der Höchster Mainansicht - Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 4. Januar 2014Sie sind hierOFOF 903/6Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2014OMOM 2785Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassenDirektanregung
- 5. Mai 2014STST 624Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassenStellungnahme
- 24. November 2014Antwort des Magistrats · nach 212 WochenSTST 1463Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme