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Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassen

Vorlagentyp: OM
212 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Thema Fußverkehr verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2785 entstanden aus Vorlage: OF 903/6 vom 04.01.2014

Betreff: Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassen Vorgang: M 213/10 Der Magistrat wird gebeten, 1. die an der Höchster Stadtmauer bisher noch verbliebenen Lampen nicht zu entfernen, sondern zur Beleuchtung des Fußwegs weiter zu betreiben; 2. mit möglichst wenig Aufwand im Bereich der bereits entfernten Lampen zwischen dem Aufgang zum Höchster Schloss und dem Kinderspielplatz eine zusätzliche Beleuchtung so zu installieren, dass der Fußweg wenigstens wieder einigermaßen beleuchtet wird.

Begründung: Mit der Illumination der Höchster Stadtmauer sollte ein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Höchster Mainufers geleistet werden. Dies wurde in der damaligen M-Vorlage ausdrücklich so dargelegt und war auch Basis für den Ortsbeirat 6, dem Konzept zuzustimmen. Leider zeigt sich nun aber, dass die Illumination einen ganz anderen Effekt hat, als ursprünglich erhofft. Der abends von Spaziergängern viel genutzte Fußweg entlang der Stadtmauer liegt nun so im Dunkeln, dass es zu berechtigten Beschwerden aus der Bevölkerung kommt. Statt des Weges wird nun nur noch die Stadtmauer angestrahlt, was zwar für einige Ästheten interessant sein mag, für den normalen Bürger, der abends einfach nur noch seinen Hund ausführen möchte oder unten am Mainufer sein Auto vom Parkplatz holen will, ist aber ein unheimlich wirkender Angstraum entstanden. Dies war niemals die Intention des Ortsbeirats. Der Ortsbeirat hat sich die Situation mit der Illumination deutlich heller vorgestellt und erwartet, dass außer der Stadtmauer auch der Fußweg noch in akzeptabler Helligkeit erscheint. Der Ortsbeirat bittet deswegen sehr dringend darum, die Situation nicht durch Entfernen von weiteren Lampen noch mehr zu verschlechtern und für den Bereich, in dem die Lampen bereits entfernt wurden, einen vertretbaren Kompromiss zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Oktober 2010MM 213Illumination der Höchster Mainansicht - Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 4. Januar 2014OFOF 903/6Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 21. Januar 2014Sie sind hier
    OMOM 2785Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassen
    Direktanregung
  4. 5. Mai 2014STST 624Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassenStellungnahme
  5. 24. November 2014Antwort des Magistrats · nach 212 WochenSTST 1463Illumination Höchster Stadtmauer - Fußweg nicht im Dunkeln lassenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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