Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ergänzende Hinweisbeschilderungen für nach Personen benannte Straßen im Ortsbezirk 10 anzubringen. Dies ist notwendig, da 111 Zusatzschilder erneuerungsbedürftig oder fehlend sind. Das erwartete Ergebnis ist eine bessere Orientierung und Erläuterung der Straßenbenennungen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind, soweit erforderlich, Straßennamen durch entsprechende Zusatzschilder zu erläutern. Bei Straßen, die nach Personen und Familien benannt sind, werden grundsätzlich Zusatzschilder angebracht. Der Magistrat hat eine Prüfung der Zusatzschilder an den nach Personen benannten Straßen im Ortsbezirk 10 durchgeführt. Hierbei stellte sich heraus, dass 111 Zusatzschilder erneuerungsbedürftig sind bzw. fehlen. Diese Zusatzschilder können sukzessive ergänzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2020OFOF 962/10Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020OMOM 6047Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenDirektanregung
- 21. August 2020Sie sind hierSTST 1462Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenStellungnahme
- 20. Februar 2024OFOF 767/10Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. März 2024VV 903Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenAnfrage
- 21. Juni 2024STST 1259Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenStellungnahme
- 16. Dezember 2024OFOF 965/10Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Januar 2025VV 1097Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenAnfrage
- 22. April 2025Antwort des Magistrats · nach 269 WochenSTST 654Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab