Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung der Straßennamen im Ortsbezirk 10 um zusätzliche Kurzerklärungen zu den Namensgebern zu ergänzen. Dies soll der zunehmenden Unkenntnis der Bevölkerung über die Namensgebung entgegenwirken und die Ortsverbundenheit stärken.
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Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung der Straßennamen mit personenbezogener Nennung im Ortsbezirk 10 mit einer zusätzlichen Kurzerklärung auf die Namensgeberin/den Namensgeber zu ergänzen.
Begründung
Die Ortsteile des Ortsbezirks verzeichnen seit Jahren ein stetiges Wachstum in der Bevölkerung. Die Verjüngung der ortsansässigen Bevölkerung findet naturgemäß kontinuierlich statt. Es ist abzusehen, dass bald immer weniger Menschen die Namensgebung der Straßen zuordnen können. Ein Verlust an Ortsverbundenheit und Wissen um Persönlichkeiten aus der Vergangenheit im Ortsbezirk ist die Folge.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2020OFOF 962/10Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020Sie sind hierOMOM 6047Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenDirektanregung
- 21. August 2020STST 1462Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenStellungnahme
- 20. Februar 2024OFOF 767/10Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. März 2024VV 903Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenAnfrage
- 21. Juni 2024STST 1259Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenStellungnahme
- 16. Dezember 2024OFOF 965/10Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Januar 2025VV 1097Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenAnfrage
- 22. April 2025Antwort des Magistrats · nach 269 WochenSTST 654Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats