Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringen
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen und die zuständigen Ämter anweisen die Beschilderung der Straßennamen mit personenbezogener Nennung im OB 10 mit einer zusätzlichen Kurzerklärung auf den Namensgeber*Inn zu ergänzen.
Begründung
Unsere Ortsteile verzeichnen seit Jahren ein stetiges Wachstum in der Bevölkerung. Die Verjüngung der ortsansässigen Bevölkerung findet naturgemäß kontinuierlich statt. Es ist abzusehen, dass bald immer weniger Menschen die Namensgebung der Straßen zuordnen können. Ein Verlust an Ortsverbundenheit und Wissen um Persönlichkeiten aus der Vergangenheit im OB ist die Folge.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2020Sie sind hierOFOF 962/10Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020OMOM 6047Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenDirektanregung
- 21. August 2020STST 1462Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenStellungnahme
- 20. Februar 2024OFOF 767/10Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. März 2024VV 903Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenAnfrage
- 21. Juni 2024STST 1259Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenStellungnahme
- 16. Dezember 2024OFOF 965/10Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Januar 2025VV 1097Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenAnfrage
- 22. April 2025Antwort des Magistrats · nach 269 WochenSTST 654Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme