Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleisten
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1453
Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleisten Die Schlettweinstraße liegt zwischen der Harkortstraße und der Friedrich-List-Straße in einer Tempo 30-Zone. Hier ist das Parken am rechten, bzw. linken Fahrbahnrand (Einbahnstraße) erlaubt. Im westlichen Abschnitt ist die Schlettweinstraße zwischen der Friedrich-List-Straße und der Motzstraße als Verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung) ausgewiesen. Auf beiden Straßenseiten erweckt die andersfarbige Pflasterung einen "Fußgängerlauf". In Verkehrsberuhigten Bereichen gibt es keine Gehwege. Die Mischfläche darf von allen Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen genutzt werden. Das Parken ist lediglich in markierten Parkflächen erlaubt. Der Verkehrsberuhigte Bereich der Schlettweinstraße wird um den Bereich zwischen der Harkortstraße und der Friedrich-List-Straße erweitert. Die Parkflächen werden so markiert, dass bei einer späteren Nutzung Behinderungen von Fuß Gehenden vermieden werden. Im bereits bestehenden Verkehrsberuhigten Bereich werden weitere Parkplätze markiert. Die Installation von Poller kann nicht erfolgen. Nach Änderung der Parkordnung wird die Städtische Verkehrspolizei kurzzeitig Sonderkontrollen durchführen. Im verkehrsberuhigten Bereich der Schlettweinstraße wurde am 7. Juni 2019 eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Während der über zweistündigen Messung wurden 122 Fahrzeuge erfasst. 60 Verstöße wurden zur Anzeige gebracht. Es werden weiterhin Kontrollen durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2019OFOF 546/11Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleistenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, LINKE.
- 13. Mai 2019OMOM 4639Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleistenDirektanregung
- 5. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1453Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab