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Baugebiet Bergen Nord

Vorlagentyp: STMagistrat
175 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, die Bebauung zwischen der Ortslage Bergen und der Bundesstraße B 521 aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der Grundstücke, ungünstigen Erschließungsverhältnisse und erheblichen naturschutzfachlichen Bedenken nicht weiter zu verfolgen. Dies soll den ökologisch wertvollen Flächen und der naturschutzfachlichen Bedeutung des Gebiets Rechnung tragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Nordring — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.10.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

  1. Der potentielle Bebauungsbereich zwischen der vorhandenen Bebauung am Nordring und der Bundesstraße B 521 wurde vom Stadtplanungsamt durch eine Bestandsaufnahme näher untersucht. Erfasst wurde neben der Eigentümerstruktur auch die derzeit vorhandene Nutzung der Grundstücke.

Bezüglich der Eigentümerstruktur ergab die Bestandsaufnahme, dass:

- es sich um eine sehr kleinteilige, überwiegend private Eigentümerstruktur handelt,

- die Stadt Frankfurt kein Eigentum im Betrachtungsbereich hat,

- nur ein Bruchteil der Grundstücke einer stadtnahen Stiftung gehören.

Bezüglich der aktuellen Nutzung der Grundstücke ist festzustellen, dass ein überwiegender Teil der Grundstücke (> 50%) aufgrund ökologisch wertvoller Flächen (Streuobstwiesen bzw. mit Bäumen bestandene Freizeitgärten) nicht, bzw. nur mit einem sehr hohen Ausgleichsdefizit bebaubar wäre. Insbesondere die siedlungsnahen Grundstücke sind Streuobstwiesen und Freizeitgärten und bilden eine Ortsrandeingrünung. Weitere Grundstücke sind durch Bebauungsplan (B 561) als Kleingärten festgesetzt und genutzt; andere Flächen mit vorhandenen und genehmigten Sportanlagen scheiden ebenfalls für eine Neubebauung aus.

Nur ca. 30% der Grundstücke sind Ackerflächen und für eine weitere Bebauung grundsätzlich denkbar. Diese potentiellen Baugrundstücke befinden sich verstreut über das gesamte Gebiet und liegen überwiegend in räumlicher Nähe zur Bundesstraße B 521. Die verstreute und ortsferne Lage der Grundstücke erschweren eine sinnvolle und effiziente Erschließung der potentiellen Bauflächen. Zur B 521 sind Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen, die einen möglichen Bebauungsbereich weiter einschränken.

  1. Zur Klärung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen fand am 16.03.2022 eine gemeinsame Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) statt. Im Rahmen der Begehung wurde seitens der UNB die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes in seiner Gesamtheit unterstrichen. Neben den besonders geschützten Streuobstbeständen kommt auch den dazwischen gelegenen Gärten und Ackerflächen eine wichtige Bedeutung als Vernetzungselement zu. Die naturschutzfachlichen Belange werden in einer Stellungnahme der UNB vom 03.05.2022 nochmals untermauert. Im Ergebnis bestehen seitens der Naturschutzbehörde erhebliche Bedenken gegen eine Bebauung des Bereiches zwischen der Ortslage Bergen und der B 521.

Fazit:

Aufgrund der sich aus der Bestandsaufnahme ergebenden eingeschränkten Verfügbarkeit der Grundstücke für eine Bebauung, der ungünstigen Erschließungsverhältnisse und der bestehenden erheblichen naturschutzfachlichen Bedenken wird eine Bebauung zwischen der Ortslage Bergen und der B 521 seitens des Magistrats derzeit nicht weiterverfolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 2. März 2020BB 94Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund FluglärmsMagistratsbericht
  2. 7. März 2023OFOF 169/16Baugebiet Bergen NordOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 21. März 2023VV 640Baugebiet Bergen NordAnfrage
  4. 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 175 Wochen
    STST 1437Baugebiet Bergen Nord
    Stellungnahme
  5. 17. August 2023OFOF 203/16Baugebiet Bergen NordOrtsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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Ortsbeiratssitzung
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