Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund Fluglärms
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Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die wesentlichen Veränderungen der Abgrenzung des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens Frankfurt Main. Die Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes wird von der Stadt Frankfurt am Main begrüßt, unter der Voraussetzung, dass der Lärmschutz der Bevölkerung ausreichend berücksichtigt wird.
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Nordring — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.10.2026.
- Dauerhafte Linienänderung der Buslinie M43 – Beibehaltung der jetzigen baustellenbedingten Linienführung10.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Generalverkehrsplan für Bergen-Enkheim18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und JeanKempfWeg18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Die wesentlichen Veränderungen der Abgrenzung des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens Frankfurt Main in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 betreffen vor allem die Stadtteile Bergen-Enkheim, Fechenheim und Riederwald. Wurden diese Stadtteile vorher zu einem stark überwiegenden Teil davon bedeckt, ist die Überdeckung nun fast vollständig verschwunden. Ebenfalls (fast) vollständig verschwunden ist das Siedlungsbeschränkungsgebiet aus dem Ostend, dem Gallus und dem Gutleutviertel, die vorher ca. zur Hälfte davon bedeckt waren. Der Stadtteil Niederrad war vorher fast vollständig betroffen, nun nur noch in der südlichen Hälfte. Flächenmäßig geringere Veränderungen ergeben sich für Seckbach, Sachsenhausen-Nord und -Süd, wo kleinere Bereiche im Westen frei werden, sowie in Oberrad, wo Flächen im Nordosten nun nicht mehr betroffen sind. Zur besseren Verdeutlichung wird auf die Karte des HMWEVL "Siedlungsbeschränkungsgebiet Flughafen Frankfurt Main" im Anhang verwiesen. In ihrer Stellungnahme zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 vom 26.07.2017 begrüßt die Stadt Frankfurt am Main die Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes und will sich auch für eine entsprechende Übernahme in den Regionalen Flächennutzungsplan einsetzen unter der Voraussetzung, dass dem Lärmschutz der Bevölkerung ausreichend Rechnung getragen wird. Die Regionale Planungsversammlung Südhessen kann allerdings im Rahmen der begonnenen Fortschreibung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans dennoch eine größere Ausdehnung des Siedlungsbeschränkungsgebiets beschließen. Insofern ist der zukünftige räumliche Umfang der Beschränkung noch nicht sicher zu bestimmen. Für Bauflächen in geltenden Bebauungsplänen und Flächen innerhalb des Siedlungsbestandes ergeben sich keine veränderten Entwicklungsmöglichkeiten durch die Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes, da hier nach Ziel 3.4.4-1 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 auch innerhalb der Beschränkung bereits städtebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen möglich sind. Für nicht mehr betroffene unbebaute Bereiche hingegen würde diese Art der Beschränkung tatsächlich wegfallen. Solche Flächen finden sich vor allem im Norden von Bergen-Enkheim. Entsprechend wird hier das Baugebiet Bergen-Nord zwischen Nordring und B521 als zukünftig mögliche Entwicklungsfläche gesehen. Dieses ist auch in die Strategiekarte des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Frankfurt 2030+ aufgenommen worden, die eine Leitlinie für das Planungsdezernat darstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. Dezember 2019AA 618Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund FluglärmsSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 2. März 2020Sie sind hierBB 94Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund FluglärmsMagistratsbericht
- 7. März 2023OFOF 169/16Baugebiet Bergen NordOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. März 2023VV 640Baugebiet Bergen NordAnfrage
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 187 WochenSTST 1437Baugebiet Bergen NordStellungnahme
- 17. August 2023OFOF 203/16Baugebiet Bergen NordOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme