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Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund Fluglärms

Vorlagentyp: AFRANKFURTER
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 09.12.2019, A 618

Betreff: Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund Fluglärms Seit dem 11.September 2018 gilt die Verordnung über die Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen. Damit gelten trotz steigender Flugverkehr- und Fluglärmbelastungen erheblich geschrumpfte Siedlungsbeschränkungsbereiche um den Flughafen Frankfurt/Main im Vergleich zum vorher gültigen LEP. Auch auf Frankfurter Stadtgebiet haben sich diese Schutzzonen verringert, in denen keine neuen Wohnbau- und Mischbauflächen ausgewiesen werden dürfen, um nicht noch mehr fluglärmgeplagte Quartiere zu schaffen. Nach wie vor stark unter Fluglärm leidende Stadtteile wie Oberrad und Bergen-Enkheim fallen jedoch nicht mehr in gleicher Weise unter die Siedlungsbeschränkung. In seiner Stellungnahme 2017 zur Änderung des LEP sprach sich der Frankfurter Magistrat gegen eine Verkleinerung der schutzbedürftigen Gebiete aus. Er stellte in Aussicht: "Sollte die laut LEP- Entwurf vorgeschlagene Verlagerung der Kurzstrecken auf die Schiene tatsächlich realisiert werden und damit die Anzahl der Flugbewegungen deutlich und spürbar zurückgehen, könnte man über einen neuen Siedlungsbeschränkungsbereich nachdenken." (ST 2081/17) Diese wünschenswerte Entwicklung ist nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

  1. Wie sehen die Veränderungen der Siedlungsbeschränkungsbereiche lt. dem aktuell gültigen LEP auf Frankfurter Stadtgebiet räumlich konkret aus, bezogen auf einzelne Stadtteile?
  2. Ergeben sich nach Meinung des Magistrats daraus Möglichkeiten zur Stadtentwicklung? Oder bleibt der Magistrat bei der Ablehnung der neuen Zuschnitte der Siedlungsbeschränkung?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Dezember 2019Sie sind hier
    AA 618Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund Fluglärms
    STVV-Anfrage · FRANKFURTER
  2. 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 94Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund FluglärmsMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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