Bauvorhaben Schumannstraße 2
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Schumannstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage01.11.2024 · M (Vortrag des Magistrats)
- Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke Wilhelm-Hauff-Straße08.03.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 142
Betreff: Bauvorhaben Schumannstraße 2 Zu 1.: Dem Magistrat ist als Eigentümer der Liegenschaft die "Projektgesellschaft Schumannstraße 2 GmbH" mit Sitz in Kriftel bekannt. Die Eigentumsverhältnisse an der Projektgesellschaft sind dem Magistrat ebenfalls bekannt.
Zu 2., 3. und 5.: Mit Aktenzeichen B-2014-917-4 wurde am 23.09.2014 eine Baugenehmigung erteilt, deren Ausführung noch nicht abgeschlossen ist. Genehmigt wurde seinerzeit der "Kellergeschossausbau zu einem Beherbergungsbetrieb mit 7 Betten, Nutzungsänderung im Erdgeschoss und 1.-3. Obergeschoss von Büro in 8 Wohnungen, Rückbau und Wiedererrichten Dachgeschoss in geänderter Form, Herstellen von 2 Wohnungen sowie Errichten eines mehrgeschossigen Anbaus für ein Wohn- und Geschäftshaus". Baubeginn für das Vorhaben wurde am 30.10.2014 gemeldet. Mit Datum vom 08.11.2016 wurde auf Grund des Fehlens eines Bauleiters ein Bauverbot erteilt. Seit diesem Zeitpunkt ruht die Baustelle. Ein Bauschild ist daher gegenwärtig nicht anzubringen. Sobald die Bauarbeiten fortgesetzt werden, wird der Magistrat im Rahmen der stattfindenden Kontrollen auch auf das Bauschild achten und die Anbringung gegebenenfalls einfordern.
Zu 4. Auf das äußere Erscheinungsbild der Baustelle kann der Magistrat rechtlich keinen Einfluss nehmen, solange die Baustelle ordnungsgemäß gesichert ist. Die Eigentümerin hat auf Bitten des Magistrats zugesagt, das Erscheinungsbild zu verbessern.
Zu 6.: Zuletzt wurde die Liegenschaft Ende August und Anfang Dezember 2017 überprüft. Gefahren für die Standsicherheit oder den Fortbestand des Gebäudes konnten zu diesen Zeitpunkten nicht festgestellt werden. Eine Nachbesserung an einer Stelle der Dacheindeckung wurde seitens der Eigentümerin im Zuge der Kontrollen zugesagt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2017OFOF 416/2Bauvorhaben Schumannstraße 2Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2017OMOM 2284Bauvorhaben Schumannstraße 2Direktanregung
- 5. Februar 2018Sie sind hierSTST 142Bauvorhaben Schumannstraße 2Stellungnahme
- 5. August 2020OFOF 1129/2Immobilie Schumannstraße 2Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. August 2020OMOM 6417Immobilie Schumannstraße 2Direktanregung
- 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 167 WochenSTST 2201Immobilie Schumannstraße 2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab