Bauvorhaben Schumannstraße 2
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Schumannstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage01.11.2024 · M (Vortrag des Magistrats)
- Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke Wilhelm-Hauff-Straße08.03.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Schumannstraße per E-MailBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bezüglich des Bauvorhabens in der Schumannstr. 2 gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, ob der Stadt die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe und Eigentumsverhältnisse der Besitzgesellschaft bekannt sind; 2. zu prüfen und zu berichten, welche baulichen Maßnahmen und Vorgaben für das Objekt und das Grundstück seitens der Stadt genehmigt bzw. erlassen wurden; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Vorgaben der Stadt gem. Nr. 2 im bisherigen Bauablauf eingehalten wurden; 4. den Bauherren zu bitten, das unordentliche äußere Erscheinungsbild der (seit längerem ruhenden) Baustelle regelmäßig zu pflegen; 5. den Bauherren aufzufordern, das Hinweisschild zu Bauvorhaben und beteiligten Parteien von außen gut sichtbar an der Baustelle anzubringen; 6. sicherzustellen, dass die Absicherung der Immobilie fachgerecht erfolgt, und Schäden an dem Objekt und seiner Struktur z.B. durch harte Winterwitterung verhindert werden. Es ist zu vermeiden, dass ein evtl. Abriss des Hauses durch Unterlassung entsprechender Sicherungsmaßnahmen ermöglicht wird.
Inhalt
Antrag vom 05.10.2017, OF 416/2
Betreff: Bauvorhaben Schumannstraße 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bezüglich des Bauvorhabens in der Schumannstr. 2 gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, ob der Stadt die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe und Eigentumsverhältnisse der Besitzgesellschaft bekannt sind; 2. zu prüfen und zu berichten, welche baulichen Maßnahmen und Vorgaben für das Objekt und das Grundstück seitens der Stadt genehmigt bzw. erlassen wurden; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Vorgaben der Stadt gem. Nr. 2 im bisherigen Bauablauf eingehalten wurden; 4. den Bauherren zu bitten, das unordentliche äußere Erscheinungsbild der (seit längerem ruhenden) Baustelle regelmäßig zu pflegen; 5. den Bauherren aufzufordern, das Hinweisschild zu Bauvorhaben und beteiligten Parteien von außen gut sichtbar an der Baustelle anzubringen; 6. sicherzustellen, dass die Absicherung der Immobilie fachgerecht erfolgt, und Schäden an dem Objekt und seiner Struktur z.B. durch harte Winterwitterung verhindert werden. Es ist zu vermeiden, dass ein evtl. Abriss des Hauses durch Unterlassung entsprechender Sicherungsmaßnahmen ermöglicht wird.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 5. Oktober 2017Sie sind hierOFOF 416/2Bauvorhaben Schumannstraße 2Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2017OMOM 2284Bauvorhaben Schumannstraße 2Direktanregung
- 5. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 142Bauvorhaben Schumannstraße 2Stellungnahme
- 5. August 2020OFOF 1129/2Immobilie Schumannstraße 2Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. August 2020OMOM 6417Immobilie Schumannstraße 2Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme