Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführen
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1400
Betreff: Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführen Die Königsteiner Straße gehört mit einer täglichen Frequentierung von 19.000 bis 28.500 Fahrzeugen zu einer der höher belasteten Straßen in Frankfurt am Main. Die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) gibt Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe vor. Bundesweit stellt die Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO.2) eine große Problematik dar, auch in Frankfurt am Main werden die Grenzwerte stellenweise überschritten. Insbesondere in eng bebauten und viel befahrenen Straßenschluchten reichern sich Luftschadstoffe an, sodass es zu Grenzwertüberschreitungen wie an der Luftmessstation Friedberger Landstraße kommen kann. In Frankfurt am Main gibt es mehrere Straßen, in welchen Überschreitungen des Grenzwerts für NO2 (40 μg/m3 im Jahresmittel) zu erwarten sind. Ein flächendeckendes Luftmessnetz gibt es hierzu jedoch nicht - weder ist dies vom Gesetzgeber vorgesehen, noch kann dies aus Gründen der Verhältnismäßigkeit praktiziert werden. Zuständig für die Überwachung der Luftqualität und die Luftreinhalteplanung ist das Land Hessen. In der
- Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, sind Ausbreitungsrechnungen für stark belastete Straßenzüge veröffentlicht worden. Diese Immissionsrechnungen basieren auf den großteils gemessenen sekundären Belastungsregimes (Hintergrundbelastung) und betrachten vordergründig den lokalen Zusatzbeitrag eines Luftschadstoffes. Für die Königsteiner Straße wurde im Luftreinhalteplan auf Seite 32 ein Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 45,8 μ/m3 und für Feinstaub PM10 in Höhe von 25,3 μg/m3 errechnet. Die Daten beziehen sich auf das Jahr
- Zum Vergleich: für die Friedberger Landstraße ist ein Jahresmittelwert von 55,5 μg/m3 errechnet worden - dieser stimmt sehr gut mit den gemessenen Konzentrationen in den vergangenen Jahren überein. Zu erkennen ist weiterhin, dass für ein Dutzend Straßenzüge eine noch teilweise deutlich höhere Schadstoffkonzentration als in der Königsteiner Straße erwartet wird. Die im Verhältnis zum Verkehrsaufkommen weniger hohen Werte in der Königsteiner Straße sind u.a. in der Straßengeometrie begründet (geringes Verhältnis von Randbebauungshöhe zu Straßenbreite). Der Magistrat geht davon aus, dass es aktuell in manchen Abschnitten der Königsteiner Straße zu Grenzwertüberschreitungen des NO2-Jahresmittels kommen kann. Ausschlaggebend ist hier die jeweilige Bebauungs- und Entlüftungssituation. Der Luftreinhalteplan geht in dieser Zeit in die zweite Fortschreibung. Mit Aufstellung des neuen Luftreinhalteplans erwartet der Magistrat eine Neubetrachtung der Schadstoffbelastung in der Königsteiner Straße mit Prognose der Grenzwertentwicklung bis
- Die Prognosen im aktuellen Luftreinhalteplan für die Königsteiner Straße sind auf den Seiten 85 - 90 dargestellt; bereits für 2015 gibt der Plan die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid an. Der Plan kann unter http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/LRP%20BALLUNGSRAUM%20RHEIN-MAIN%20Teilp lan%20Frankfurt%20am%20Main%20Endversion.pdf heruntergeladen werden. Die vorliegenden und zu erhebenden Ausbreitungsrechnungen der Luftreinhaltehalteplanung erachtet der Magistrat als genügend zur Beurteilung der Belastungssituation. Zusätzliche Messungen sind daher für die weitere Luftreinhalteplanung nicht zielführend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2010STST 1400Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
- 3. Juni 2013OFOF 749/6Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juni 2013OMOM 2284Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführenDirektanregung
- 20. September 2013Sie sind hierSTST 1400Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführenStellungnahme
- 14. Oktober 2013OFOF 846/6Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2013OMOM 2585Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenDirektanregung
- 24. Januar 2014STST 129Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 1062Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab