Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 129
Betreff: Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats dem Regierungspräsidium Darmstadt mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium ist zur Klärung der Fragen im Februar 2014 zusammen mit dem Ortsvorsteher und Beschwerdeführern ein Treffen auf der Anlage der Fa. B+M Recycling GmbH geplant. Sobald die Stellungnahme des Regierungspräsidiums vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2010STST 1400Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
- 20. September 2013STST 1400Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführenStellungnahme
- 14. Oktober 2013OFOF 846/6Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2013OMOM 2585Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenDirektanregung
- 24. Januar 2014Sie sind hierSTST 129Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 1062Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab