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Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen

Vorlagentyp: OM
199 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2585 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 14.10.2013

Betreff: Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen Vorgang: ST 1400/10 Schon früher war die Belastung der Anwohner und die Verunreinigung der Straßen im Umfeld des Abfallverarbeitungsunternehmens Sperzel in der Eichenstraße in Griesheim Thema in der Bevölkerung und im Ortsbeirat. Inzwischen hat zwar die Firma Meinhardt den Betrieb übernommen, die Probleme seien aber, so schildert es jedenfalls ein Anwohner, noch die gleichen wie früher. Außer Staub würde von dem Betrieb auch immer wieder ein erheblicher Gestank ausgehen. In seiner Stellungnahme vom 28.10.2010, ST 1400, hatte der Magistrat auf Anfrage des Ortsbeirats hin die Hoffnung geäußert, dass durch den Neubau einer geschlossenen Halle das Problem gelöst werde. Wissend, dass letztlich das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) die zuständige Überwachungs- und Genehmigungsbehörde ist, bittet der Ortsbeirat 6 den Magistrat trotzdem, hier im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu werden. Der Magistrat wird gebeten, die Beschwerde des Anwohners beim RP vorzutragen und durch Nachfrage beim RP folgende Fragen klären zu lassen:

  1. Ist die Halle, deren Baubeginn ursprünglich für Juli 2011 angekündigt war, inzwischen errichtet worden? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
  2. Bei einer Kontrolle des Betriebs durch das RP im Jahre 2010 wurden gemäß Vorlage ST 1400 erhebliche Mängel festgestellt. Sind diese Mängel inzwischen abgestellt?
  3. Im Jahr 2010 wurden dem Betrieb etliche Auflagen erteilt. Wurden diese inzwischen erfüllt?
  4. Welche Kontrollen des Betriebs wurden seit 2010 durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
  5. Laut Vorlage ST 1400 wurden zahlreiche Messungen angeordnet. Welche Ergebnisse haben sich hieraus ergeben?
  6. Welche Veränderungen an den Anlagen wurden in der Zwischenzeit vorgenommen, und welche neuen Emissionen können sich hieraus ergeben haben?
  7. Der Anwohner trägt vor, dass eine Anlage zur Reduzierung der Staubbelastung durch Befeuchtung der Abfälle zwar inzwischen installiert sei, aber praktisch niemals benutzt werde. Welche Kontrollmöglichkeit gibt es, um herauszufinden, ob die Anlage nur "pro forma" da steht oder auch wirklich eingesetzt wird? Begründung: Das Gebiet ist zwar im Bebauungsplan als Industriegebiet ausgewiesen, trotzdem gibt es hier zahlreiche Wohnhäuser. Die Bewohner dieser Häuser haben ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit. Nachdem in der Vergangenheit (siehe Vorlage ST 1400) zahlreiche Verstöße der Vorgängerfirma gegen Auflagen festgestellt wurden, erscheint das Interesse von Anwohnern an einer Aufklärung der von ihnen immer wieder wahrgenommenen Belastungen durch Staub und Gestank nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Oktober 2010STST 1400Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
  2. 20. September 2013STST 1400Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführenStellungnahme
  3. 14. Oktober 2013OFOF 846/6Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 29. Oktober 2013Sie sind hier
    OMOM 2585Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen
    Direktanregung
  5. 24. Januar 2014STST 129Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
  6. 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 1062Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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