Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Abfallverarbeitungsunternehmen Vorgang: ST 1400/10 Schon früher war die Belastung der Anwohner und Verunreinigung der Straßen im Umfeld des Abfallverarbeitungsunternehmens Sperzel an der Eichenstraße in Griesheim Thema in der Bevölkerung und im Ortsbeirat. Inzwischen hat zwar die Firma Meinhardt den Betrieb übernommen, die Probleme seien aber, so schildert es jedenfalls ein Anwohner, noch die gleichen wie früher. Außer Staub würde von dem Betrieb auch immer wieder ein erheblicher Gestank ausgehen. In seiner Stellungnahme ST 1400 vom 28.10.2010 hatte der Magistrat auf Anfrage des Ortsbeirats hin die Hoffnung geäußert, dass durch den Neubau einer geschlossenen Halle das Problem gelöst werden solle. Wissend, dass letztlich das Regierungspräsidium Darmstadt die zuständige Überwachungs- und Genehmigungsbehörde ist, bittet der Ortsbeirat 6 trotzdem den Magistrat, hier im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu werden. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Beschwerde des Anwohners beim RP vorzutragen und durch Nachfrage beim RP folgende Fragen zu klären:
- Ist die Halle, deren Baubeginn ursprünglich für Juli 2011 angekündigt war, inzwischen errichtet worden? Wenn nein, warum nicht, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
- Bei einer Kontrolle des Betriebs durch den RP im Jahre 2010 wurden laut ST 1400 erhebliche Mängel festgestellt. Sind diese Mängel inzwischen abgestellt?
- Im Jahr 2010 wurden dem Betrieb etliche Auflagen erteilt. Wurden diese inzwischen erfüllt?
- Welche Kontrollen des Betriebs wurden seit 2010 durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
- Laut ST 1400 wurden zahlreiche Messungen angeordnet. Welche Ergebnisse haben sich hieraus ergeben?
- Welche Veränderungen an den Anlagen wurden in der Zwischenzeit vorgenommen, und welche neuen Emissionen können sich hieraus ergeben haben?
- Der Anwohner trägt vor, dass eine Anlage zur Reduzierung der Staubbelastung durch Befeuchtung der Abfälle zwar inzwischen installiert sei, aber praktisch niemals benutzt würde. Welche Möglichkeit gibt es, zu kontrollieren, ob die Anlage nur "pro Forma" da steht, oder auch wirklich eingesetzt wird? Begründung: Das Gebiet ist zwar im Bebauungsplan als Industriegebiet eingetragen, trotzdem gibt es hier zahlreiche Wohnhäuser. Die Bewohner dieser Häuser haben ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit. Nachdem in der Vergangenheit (siehe ST 1400) zahlreiche Verstöße der Vorgängerfirma gegen Auflagen festgestellt wurden, erscheint das Interesse von Anwohnern an einer Aufklärung der von ihnen immer wieder wahrgenommenen Belastungen durch Staub und Gestank nachvollziehbar.
Inhalt
Antrag vom 14.10.2013, OF 846/6
Betreff: Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen Vorgang: ST 1400/10 Schon früher war die Belastung der Anwohner und Verunreinigung der Straßen im Umfeld des Abfallverarbeitungsunternehmens Sperzel an der Eichenstraße in Griesheim Thema in der Bevölkerung und im Ortsbeirat. Inzwischen hat zwar die Firma Meinhardt den Betrieb übernommen, die Probleme seien aber, so schildert es jedenfalls ein Anwohner, noch die gleichen wie früher. Außer Staub würde von dem Betrieb auch immer wieder ein erheblicher Gestank ausgehen. In seiner Stellungnahme ST 1400 vom 28.10.2010 hatte der Magistrat auf Anfrage des Ortsbeirats hin die Hoffnung geäußert, dass durch den Neubau einer geschlossenen Halle das Problem gelöst werden solle. Wissend, dass letztlich das Regierungspräsidium Darmstadt die zuständige Überwachungs- und Genehmigungsbehörde ist, bittet der Ortsbeirat 6 trotzdem den Magistrat, hier im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu werden.
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Beschwerde des Anwohners beim RP vorzutragen und durch Nachfrage beim RP folgende Fragen zu klären:
- Ist die Halle, deren Baubeginn ursprünglich für Juli 2011 angekündigt war, inzwischen errichtet worden? Wenn nein, warum nicht, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
- Bei einer Kontrolle des Betriebs durch den RP im Jahre 2010 wurden laut ST 1400 erhebliche Mängel festgestellt. Sind diese Mängel inzwischen abgestellt?
- Im Jahr 2010 wurden dem Betrieb etliche Auflagen erteilt. Wurden diese inzwischen erfüllt?
- Welche Kontrollen des Betriebs wurden seit 2010 durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
- Laut ST 1400 wurden zahlreiche Messungen angeordnet. Welche Ergebnisse haben sich hieraus ergeben?
- Welche Veränderungen an den Anlagen wurden in der Zwischenzeit vorgenommen, und welche neuen Emissionen können sich hieraus ergeben haben?
- Der Anwohner trägt vor, dass eine Anlage zur Reduzierung der Staubbelastung durch Befeuchtung der Abfälle zwar inzwischen installiert sei, aber praktisch niemals benutzt würde. Welche Möglichkeit gibt es, zu kontrollieren, ob die Anlage nur "pro Forma" da steht, oder auch wirklich eingesetzt wird? Begründung: Das Gebiet ist zwar im Bebauungsplan als Industriegebiet eingetragen, trotzdem gibt es hier zahlreiche Wohnhäuser. Die Bewohner dieser Häuser haben ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit. Nachdem in der Vergangenheit (siehe ST 1400) zahlreiche Verstöße der Vorgängerfirma gegen Auflagen festgestellt wurden, erscheint das Interesse von Anwohnern an einer Aufklärung der von ihnen immer wieder wahrgenommenen Belastungen durch Staub und Gestank nachvollziehbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2010STST 1400Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
- 20. September 2013STST 1400Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführenStellungnahme
- 14. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 846/6Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2013OMOM 2585Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenDirektanregung
- 24. Januar 2014STST 129Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 1062Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme