Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1062
Betreff: Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Überwachungsbehörde übersandt. Das Regierungspräsidium hat die in der Anregung gestellten Fragen in einer E-Mail vom 15.01.2014 an den Ortsvorsteher des Ortsbeirates umfassend beantwortet. Der Magistrat bittet bei weiteren Anwohnerbeschwerden sich direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde zu wenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2010STST 1400Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
- 20. September 2013STST 1400Königsteiner Straße - Schadstoffmessungen durchführenStellungnahme
- 14. Oktober 2013OFOF 846/6Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2013OMOM 2585Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenDirektanregung
- 24. Januar 2014STST 129Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
- 18. August 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 1062Immer noch: Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab