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Seniorenwohnanlage im Neubaugebiet Leuchte einplanen

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1399

Betreff: Seniorenwohnanlage im Neubaugebiet Leuchte einplanen Das Umlegungsverfahren Leuchte dient der Realisierung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 377 - Leuchte. Hierbei werden die Grundstücke in der Weise neugeordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung, entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans, zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Das geltende Bauplanungsrecht bleibt hiervon unberührt. Über die Zulässigkeit einer Seniorenwohnanlage entscheidet die Bauaufsicht im Baugenehmigungsverfahren auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan Leuchte setzt als Art der baulichen Nutzung entsprechend den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung das Neubaugebiet und die bereits bebauten Gebiete im Geltungsbereich als WA - Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO fest. Durch die Einschränkung der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wird die Wohnfunktion besonders gestärkt. Sofern bei einem Bauvorhaben die dauerhafte Wohnnutzung im Vordergrund steht, ist diese planungsrechtlich zulässig. Entlang der von Norden nach Osten verlaufenden Haupterschließungsachse "An der Sandkaute" sieht das städtebauliche Konzept eine Zeilenbebauung mit höherer Geschossigkeit vor. Hier besteht hinsichtlich der Baustruktur grundsätzlich die Möglichkeit zur Unterbringung unterschiedlicher Wohntypen, beispielsweise auch einer Seniorenwohnanlage. In unmittelbarer Nähe des Neubaugebiets Leuchte befinden sich bereits die Seniorenwohnanlagen Milseburgstraße 22-30 sowie Rangenbergstraße 48-50 der Frankfurter Aufbau AG. Diese in die übrige Bebauung eingestreuten Wohnanlagen verfügen über keinen Betreuungsträger (Betreutes Wohnen), ermöglichen es aber den Senioren, weiterhin in einem generationsübergreifenden Wohnumfeld zu leben. Weitere Seniorenwohnanlagen gibt es in Bergen-Enkheim nicht. Eine Bedarfslage speziell für eine Seniorenwohnanlage ist nicht bekannt. In neuen Konzepten der Wohnbebauung und Wohnraumgestaltung werden andere Lösungen für ein altersgerechtes Wohnen priorisiert als das Konzept der Seniorenwohnanlage (z.B. das vom ABG Konzern gebaute Mehrgenerationenhaus mit Angeboten für Familien und Senioren auf dem ehemaligen Areal des Frankfurter Diakonissenhauses). Barrierefrei gestalteter Wohnraum ermöglicht es älteren Personen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Generell sollten die künftigen Wohn- und Geschäftsgebäude nach den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei geplant und gebaut werden. Da im näheren Umfeld bereits Seniorenwohnanlagen vorhanden sind und heutzutage neuere Konzepte der Wohnbebauung und Wohnraumgestaltung bevorzugt werden, wird die Errichtung einer Seniorenwohnanlage im Neubaugebiet Leuchte nicht befürwortet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2016OFOF 15/161. Seniorenwohnanlage im Neubaugebiet Leuchte einplanen 2. „Naturschutzgebiet Düne Leuchte“ neu bewertenOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 31. Mai 2016OAOA 20Seniorenwohnanlage im Neubaugebiet Leuchte einplanenAnregung
  3. 7. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 1399Seniorenwohnanlage im Neubaugebiet Leuchte einplanen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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