Nutzung des Stadthauses auch als Senioren- und Bürgertreff
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1394
Betreff: Nutzung des Stadthauses auch als Senioren- und Bürgertreff Bislang wurde noch keine endgültige Entscheidung über die Nutzung des Stadthauses getroffen. Im Vorfeld des Architektenwettbewerbs für das Dom-Römer-Areal und das Stadthaus wurden verschiedene Nutzungen vorgeschlagen und geprüft. Als Aufgabenstellung und Raumkonzept für den im Jahr 2009 durchgeführten Wettbewerb wurde vorgeschlagen, das Stadthaus aufgrund der zentralen Lage zwischen Römerberg und Dom als multifunktional nutzbares Begegnungszentrum in Ergänzung zu den Räumlichkeiten im Römer zu nutzen. Angedacht war, dass das Gebäude Bewohnern und Besuchern der Stadt gleichermaßen offen steht und auch zum Besuch des Archäologischen Gartens einlädt. Die Unterbringung eines Treffs für Senioren war seinerzeit nicht vorgesehen. Der Ortsbeirat schlägt nun für den Treff vor, die Gruppe der .Senioren' um den Kreis aller .Bürger' zu erweitern. Das Nutzungskonzept für das Stadthaus wird derzeit durch die Dom-Römer GmbH gemeinsam mit dem späteren Betreiber des Gebäudes und der Tourismus und Congress GmbH erarbeitet. Im Zuge dieser Abstimmung kann untersucht werden, ob ein Bürgertreff in das Nutzungskonzept integrieren werden kann. Anregung vom 24.04.2012, OA 190
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2012OFOF 172/1Nutzung des Stadthauses auch als Senioren- und BürgertreffOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2012OAOA 190Nutzung des Stadthauses auch als Senioren- und BürgertreffAnregung
- 31. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1394Nutzung des Stadthauses auch als Senioren- und BürgertreffStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab