Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Lärmschutz entlang der A 66 in Fechenheim-Nord. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straßenbauverwaltung des Landes, Hessen Mobil, für die Umsetzung der lärmmindernden Maßnahmen verantwortlich ist. Die Bereitstellung städtischer Mittel ist in der Regel nicht erforderlich.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Baulastträger für das Projekt Riederwaldtunnel ist die Straßenbauverwaltung des Landes, Hessen Mobil. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden Fragen zum Schutz vor Lärm gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) behandelt und geregelt. Dementsprechend werden sowohl aktive als auch passive lärmmindernde Maßnahmen angeordnet und von Hessen Mobil beziehungsweise inzwischen bei der Autobahn GmbH umgesetzt. Die Bereitstellung von städtischen Mitteln ist aus diesen Gründen in der Regel nicht erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2020OFOF 657/11Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2020EAEA 55Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordEtatanregung
- 9. November 2020STST 1937Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
- 3. Dezember 2021STST 2166Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
- 13. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 1393Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab