Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine vorläufige Stellungnahme zum Lärmschutz entlang der A 66 in Fechenheim-Nord abgegeben. Es sind noch Abstimmungen zwischen den Ämtern notwendig, weshalb keine endgültige Stellungnahme vorliegt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu diesem Punkt sind noch ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2020OFOF 657/11Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2020EAEA 55Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordEtatanregung
- 9. November 2020STST 1937Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
- 3. Dezember 2021Sie sind hierSTST 2166Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 1393Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab