Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Für geeignete Maßnahmen des Lärmschutzes entlang der A 66 werden ausreichende Mittel in den städtischen Haushalt ein- und bereitgestellt.
Begründung
Durch den Bau des Riederwaldtunnels wird der Anschluss der A 66 an die A 661 erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die Bewohner der Wohngebiete in Höhe Fechenheim-Nord vermehrt Emissionen durch den ansteigenden Verkehr ausgesetzt sein werden. Um dem entgegenzuwirken und die Wohn- und Lebensqualität beibehalten zu können, sind frühzeitig Planungen einzuleiten und Planungsmittel im Haushalt zu berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2020OFOF 657/11Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2020Sie sind hierEAEA 55Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordEtatanregung
- 9. November 2020STST 1937Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
- 3. Dezember 2021STST 2166Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 1393Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag des Ortsbeirats für zusätzliche Haushaltsmittel im Ortsbezirk. Etatanregungen werden im Zusammenhang mit den städtischen Haushaltsberatungen behandelt.
- 1Ortsbeirat bringt Etatanregung ein
- 2fließt in die Haushaltsberatungen ein
- 3Magistrat nimmt Stellung