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Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung

Vorlagentyp: STMagistrat
30 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main schlägt vor, die Anzahl der Pkw-Stellplätze im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 556 Ä auf maximal 130 Stellplätze zu reduzieren. Dies geschieht im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes, um die Mobilität nachhaltig zu gestalten und den Umweltverbund zu fördern. Die Maßnahme soll dazu beitragen, den Parkdruck im öffentlichen Raum zu verringern und die stadtverträgliche Mobilität zu unterstützen.

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Stellungnahme des Magistrats

Wie mit Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 87, bereits mitgeteilt, verfolgt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main das Ziel, die Mobilität im Stadtgebiet nachhaltig und mit dem Schwerpunkt auf den Umweltverbund zu organisieren. Grundlegend gelten bei der Ermittlung der Anzahl notwendiger Stellplätze zunächst die Regelungen der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main mit der dazugehörigen Zonenkarte. Diese wurde auf Grundlage einer eingehenden Analyse der Erschließungssituation mit den Verkehrsmitteln des ÖPNV erstellt und stellt somit zunächst die Basis zur standortspezifischen Einschränkung der Stellplatzzahlen dar. Gleichzeitig ist bei der Erarbeitung und Erstellung eines neuen Bebauungsplanes immer auch die konkrete Verkehrssituation vor Ort und die durch die Planung zu erwartenden Auswirkungen zu betrachten. Aus dieser Betrachtung und Abwägung der Belange, leiten sich gegebenenfalls erforderliche Festsetzungen zur Reduzierung der Stellplatzzahlen ab. In diesem Zuge ist jedoch immer auch zu beachten, welche (negativen) Auswirkungen eine Reduzierung der Stellplatzanzahl beispielsweise auf den Parkdruck im öffentlichen Raum nach sich zu ziehen vermag. Vor diesem Hintergrund erscheint die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes, in dem die in der Stellplatzsatzung als Option zur nachhaltigen Reduzierung der Anzahl notwendiger Stellplätze vorgesehenen "besonderen Maßnahmen" zusammengefasst werden, ein probates Mittel. Hierdurch wird den Investor:innen einerseits erleichtert, die Anzahl an Pkw-Stellplätzen zu reduzieren, gleichzeitig müssen sie Maßnahmen zur Reduzierung der negativen Auswirkungen ergreifen und einen organisatorischen sowie finanziellen Beitrag zur Förderung des Umweltverbundes leisten. Im konkreten Fall des Bebauungsplans Nr. 556 Ä sieht der aktuelle Stand des Bebauungsplanentwurfs eine Festsetzung zur Reduzierung der Stellplatzzahl dergestalt vor, dass eine Reduzierung der Anzahl erforderlicher Stellplätze bezogen auf das Hochhaus-Baufenster, wie bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 556 auf maximal 130 Stellplätze vorgenommen wird. Eine weitergehende Einschränkung erfolgt jedoch mit Blick auf die vorgenannten Ausführungen nicht. In konkreten, überschlägig ermittelten Zahlen bedeutet dies, dass unter Beachtung der Vorgaben der Stellplatzsatzung und der zusätzlichen Einschränkung für die Teilfläche Hochhaus für die Flächen um das ehemalige Polizeipräsidium mit derzeitigem Planungsrecht (B 556) insgesamt bis zu 700 Stellplätze zulässig sind. Ohne die zusätzliche Einschränkung für den Hochhausstandort wären es bis zu 1.400 Pkw-Stellplätze. Aus diesem Grund wird die Einschränkung für den Hochhausstandort auf maximal 130 Stellplätze beibehalten. Damit ergibt sich für das Gebiet aus den Nutzungen nach neuem Planungsrecht (B 556 Ä) und der Anwendung der Stellplatzsatzung eine maximal zulässige Stellplatzzahl von insgesamt circa 550 Pkw-Stellplätzen. Vor dem Hintergrund des im Kraftfahrzeugverkehr hochbelasteten angrenzenden Straßennetzes, wurde mit den Investoren darüber hinaus vertraglich vereinbart, die Zahl der Stellplätze weiter zu reduzieren und stattdessen objektbezogene Maßnahmen zu Gunsten einer stadtverträglichen Mobilität der zukünftigen Nutzer der Liegenschaften umzusetzen. Unter Anwendung des § 1 (5) der Stellplatzsatzung kann auf 50 Prozent der Stellplätze verzichtet werden, wenn der Stellplatzbedarf durch "besondere Maßnahmen" nachhaltig verringert wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. November 2022MM 203Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 23. Januar 2023OFOF 733/1Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. B556 ÄOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 24. Januar 2023OAOA 312Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203Anregung
  4. 26. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    STST 1392Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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