Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. B556 Ä
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die Anzahl der Pkw-Stellplätze im Gebiet des Bebauungsplans Nr. B556 Ä zu reduzieren, um den Anforderungen der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main gerecht zu werden. Dies soll insbesondere durch die Berücksichtigung einer sehr guten ÖPNV-Erschließung und der aktuellen Klimakrise geschehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (0A) beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in der M-Vorlage 203 aus 2022 folgende Ergänzungen und Änderungen aufzunehmen:
Im Abschnitt IV Planungskonzept unter der Überschrift Verkehrliches Konzept auf Seite 5 sollen folgende Sätze gestrichen werden:
Hinsichtlich der Stellplatzanzahl ist einerseits die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main heranzuziehen, die die Herstellungspflicht für gewerbliche Nutzungen-im Plangebiet auf 70 % beschränkt.
DiesbezügUch-werden im weiteren Verfahren Abwägungen hinsichtlich des Bedarfs und der Verträglichkeit vorgenemmen-und voraussichtlich eine Reduzierung der realisierbaren Stellplatzanzahl-festgesetzt.
Folgende Sätze sollen stattdessen eingefügt werden:
Hinsichtlich der PKW-Stellplatzanzahl ist die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main heranzuziehen, die die Herstellungspflicht für gewerbliche Nutzungen im Plangebiet auf Grund der Einordnung in Zone IV auf 15 % beschränkt. Für Wohnnutzungen werden keine PKW-Stellplätze errichtet.
Begründung
Gemäß §2 (1) und §3 inkl. Tabelle sowie der Anlage 1 der Stellplatzsatzung Frankfurt bemisst sich die Stellplatzzahl. Gemäß M 203 wird von einer sehr guten ÖPNV-Erschließung gesprochen. Folglich muss die PKW-Stellplatzzahl für gewerbliche Nutzungen gemäß der Tabelle auf 15% beschränkt werden. Gemäß §1 (3) sowie der Anlage 1 der Stellplatzsatzung Frankfurt müssen für Wohnungen der Zone IV keine PKW-Stellplätze errichtet werden. Folglich sind keine notwendigen PKW-Stellplätze vorzuhalten. Davon kann allerdings abgewichen und maximal 1 Stellplatz je 100 qm Bruttogrundfläche hergestellt werden. Dies ist auf Grund der Klimakrise und der notwendigen Mobilitätswende jedoch nicht mehr zeitgemäß.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. November 2022MM 203Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 23. Januar 2023Sie sind hierOFOF 733/1Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. B556 ÄOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2023OAOA 312Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203Anregung
- 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1392Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. ÄnderungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Die Partei und fraktionslos gegen LINKE. Und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Die Partei und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)