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Aufstellung eines Schildes "Tauben füttern verboten" auf dem Buchrainplatz

Vorlagentyp: STMagistrat
49 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Aufstellung eines Schildes "Tauben füttern verboten" auf dem Buchrainplatz abgelehnt, da trotz wiederholter Kontrollen keine Verstöße festgestellt wurden. Die Stadtpolizei führt bereits Kontrollen durch, und es wird angenommen, dass Verbotsschilder nicht wirksam sind, um das Füttern von Tauben zu verhindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Stadtpolizei hat den Buchrainplatz im Juni 2024 mehrmals überprüft. Zu den Kontrollzeitpunkten konnten keine Hinterlassenschaften des Taubenfütterns festgestellt werden. Allerdings stellt der Buchrainplatz einen regelmäßig wiederkehrenden Beschwerdepunkt bei der Fütterung von Tauben dar, obwohl bereits seit dem Jahr 1970 ein generelles Fütterungsverbot im Stadtgebiet gilt. Die Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro geahndet werden. Die Stadtpolizei führt grundsätzlich Kontrollen im Rahmen ihres Streifendienstes und aufgrund von Mitteilungen über Fütterungsroutinen aus der Bevölkerung durch. Wenn die fütternde Person angetroffen wird, ahnden die Bediensteten die Ordnungswidrigkeit stets entschlossen und konsequent.

Menschen, die aus falsch verstandener Tierliebe Futter verteilen, lassen sich jedoch erfahrungsgemäß nicht von Verbotsschildern abhalten. Aufgrund der mangelnden Erfolgsaussichten hält der Magistrat die Aufstellung solcher Schilder für nicht zielführend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. August 2023OFOF 876/5Aufstellung eines Schildes: Tauben füttern verboten auf dem BuchrainplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. September 2023OMOM 4432Aufstellung eines Schildes „Tauben füttern verboten“ auf dem BuchrainplatzDirektanregung
  3. 15. Januar 2024STST 120Aufstellung eines Schildes "Tauben füttern verboten" auf dem BuchrainplatzStellungnahme
  4. 15. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 Wochen
    STST 1385Aufstellung eines Schildes „Tauben füttern verboten“ auf dem Buchrainplatz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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