Aufstellung eines Schildes "Tauben füttern verboten" auf dem Buchrainplatz
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Stellungnahme zur Aufstellung eines Schildes "Tauben füttern verboten" auf dem Buchrainplatz abgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass bisher keine Beschwerden über das Füttern von Tauben vorlagen und dass ein Verbot bereits besteht. Die Beratung über die Schilder ist noch nicht abgeschlossen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Buchrainplatz — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Direkte Anbindung vom Buchrainplatz zum Stadion an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt25.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Mit der Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7609, hat der Ortsbeirat 5 den Magistrat aufgefordert, die Stolperf24.09.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Behinderungen der Straßenbahnlinien 15 und 16 durch falsch abgestellte Fahrzeuge in der Offenbacher Landstraße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Buchrainplatz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Buchrainplatz war bisher bezüglich des Taubenfütterns kein Beschwerde-Hotspot und wurde im Rahmen der allgemeinen Stadtteilstreife durch das Ordnungsamt bestreift. Lediglich am 29.11.2023 wurde Taubenfutter festgestellt. Ein/e Verursacher:in konnte dabei nicht beobachtet werden. Dies ist aber unerlässlich, damit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden kann.
Der Magistrat hat seine Beratung über das Anbringen von Hinweisschildern noch nicht abgeschlossen. Jedoch kann bereits jetzt angemerkt werden, dass das Fütterungsverbot von Tauben gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main auf allen öffentlichen Wegen, Grünanlagen und Plätzen besteht und alle Bürger:innen verpflichtet sind, sich über die Bestimmungen zu informieren und diese auch zu beachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2023OFOF 876/5Aufstellung eines Schildes: Tauben füttern verboten auf dem BuchrainplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2023OMOM 4432Aufstellung eines Schildes „Tauben füttern verboten“ auf dem BuchrainplatzDirektanregung
- 15. Januar 2024Sie sind hierSTST 120Aufstellung eines Schildes "Tauben füttern verboten" auf dem BuchrainplatzStellungnahme
- 15. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1385Aufstellung eines Schildes „Tauben füttern verboten“ auf dem BuchrainplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab