Bushaltestelle im Nordwestzentrum
Zusammenfassung
Der Magistrat weist darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht an der Bushaltestelle im Nordwestzentrum bei der privaten Betreiberin liegt. Es gab bereits Gespräche über eine barrierefreie Umgestaltung, jedoch hat die Betreiberin bisher keine Entscheidung getroffen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Nordwestzentrum befindet sich vollständig in privatem Eigentum. Die Verkehrssicherungspflicht an der Bushaltestelle liegt daher bei der privaten Betreiberin. Der Magistrat hat die Betreiberin auf die beschriebene Stolpergefahr hingewiesen. Hinsichtlich des Ausbaus der Bushaltestelle wurden in der Vergangenheit mehrfach Gespräche geführt, in denen der Wunsch des Magistrates und der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ nach einer barrierefreien Umgestaltung geäußert wurden. Im Anschluss wurden unterschiedliche Planungsentwürfe und fachliche Stellungnahmen erarbeitet. Eine Entscheidung wurde seitens der Betreiberin bisher nicht getroffen bzw. nicht kommuniziert. Sofern die Betreiberin an den Magistrat/traffiQ erneut mit Planungsunterlagen herantritt, werden die Planungen selbstverständlich wieder fachlich begleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2017STST 798Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im NordwestzentrumStellungnahme
- 9. Januar 2018OFOF 250/8Errichtung einer Anzeigetafel an der U-Bahn- und Busstation NordwestzentrumOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 25. Januar 2018OAOA 221Errichtung einer Anzeigetafel an der U-Bahn- und BusStation „Nordwestzentrum“Anregung
- 4. März 2019OFOF 415/8Bushaltestelle im NordwestzentrumOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. März 2019OMOM 4419Bushaltestelle im NordwestzentrumDirektanregung
- 29. Juli 2019Sie sind hierSTST 1381Bushaltestelle im NordwestzentrumStellungnahme
- 29. Oktober 2020OFOF 618/8NWZ - „Shoppingvielfalt in Vollendung“ - Barrierefreiheit des zentrumseigenen Bussteiges aber weiter „unvollendet“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2021VV 1922NWZ - вҖһShoppingvielfalt in VollendungвҖң - Barrierefreiheit des zentrumseigenen Bussteiges aber weiter вҖһunvollendetвҖңAnfrage
- 17. Mai 2021STST 1087NWZ - "Shoppingvielfalt in Vollendung" - Barrierefreiheit des zentrumseigenen Bussteiges aber weiter "unvollendet"Stellungnahme
- 29. November 2021STST 2150NWZ - „Shoppingvielfalt in Vollendung“ - Barrierefreiheit des zentrumseigenen Bussteiges aber weiter „unvollendet“Stellungnahme
- 25. Mai 2023OFOF 302/8Stolperfalle am Busbahnhof im Nordwestzentrum beseitigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juni 2023OMOM 4154Stolperfalle am Busbahnhof im Nordwestzentrum beseitigenDirektanregung
- 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 338 WochenSTST 2149Stolperfalle am Busbahnhof im Nordwestzentrum beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab